Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenAuch zur zweiten Anfrage bleibt es beim NEIN! Ruhestandsbeamte (Pesnsionäre) sind nach § 5 SGB VI versicherungsfrei. Es besteht ein Anspruch auf Beitragserstattung.
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