Hallo Klausi ,
unabhängig von der Anmeldung des Arbeitgebers bei der Minijobzentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gehört es zu den Pflichten eines Rentenempfängers wegen Erwerbsminderung und bei vorgezogenen Altersrenten, sich bei seinem kontoführenden Rentenversicherungsträger schriftlich zu melden. Dies ergibt sich auch aus dem Bewilligungsbescheid.
Damit die Prüfung der zulässigen Hinzuverdienstgrenze durchgeführt werden kann, benötigt der Rentenversicherungsträger Angaben zum Zeitpunkt der Aufnahme der geringfügen Beschäftigung und Anschrift des Arbeitgebers.