Hallo Klausi ,
unabhängig von der Anmeldung des Arbeitgebers bei der Minijobzentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gehört es zu den Pflichten eines Rentenempfängers wegen Erwerbsminderung und bei vorgezogenen Altersrenten, sich bei seinem kontoführenden Rentenversicherungsträger schriftlich zu melden. Dies ergibt sich auch aus dem Bewilligungsbescheid.
Damit die Prüfung der zulässigen Hinzuverdienstgrenze durchgeführt werden kann, benötigt der Rentenversicherungsträger Angaben zum Zeitpunkt der Aufnahme der geringfügen Beschäftigung und Anschrift des Arbeitgebers.
Um die weiterführenden Diskussionen abzuschließen:
Die Antwort von Schade am 18.04.2016, 19:46 bringt doch die ganze Sache auf den Punkt. Ergänzt durch die Antwort meines „Vorgänger-Experten“ dürfte doch die ursprüngliche Frage von Klausi – soweit ich das sehe – vollständig geklärt sein.
Hallo,
das stimmt nicht.
Schauen Sie in Ihren EM-Bescheid -> ca. Seite 3/4/5
unter "Mitteilungspflichten und Mitwirkungspflichten".
Die Aufnahme einer jeden Beschäftigung - gleichgültig der Höhe nach - ist dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen.
Der "Jurist beim VDK" sollte sich mal die Bescheide durchlesen.
Da ist natürlich ein "e" zu viel.
Aber solche Flüchtigkeitsfehler dürfen einem "dämlichen Nicht-Beamten" doch bestimmt mal passieren.
Nicht wahr, W*lfgang? ;-)
..wie erfährt der DRV des denn verspätet?
Durch die Meldung des Arbeitgebers.
..die Meldung des AG geht nur zur Knappschaft im Falle von geringfügiger Beschäftigung, sagte mir der Jurist...wie erfährt der DRV des denn verspätet?Durch die Meldung des Arbeitgebers.
..wie erfährt der DRV des denn verspätet?
Hallo Schorsch,
Sie wissen doch gar nicht, welchem W©lfgang Sie/andere hier geantwortet haben, von welcher Schiefertafel die Beiträge stammen!
Nein, ich krieg jetzt keinen Weinkrampf, weil andere namenlos aufgewachsen sind ...wird schon seinen Grund haben.
https://www.youtube.com/watch?v=gNdnVVHfseA&index=13&list=PLVTLbc6i-h_iuhdwUfuPDLFLXG2QQnz-x
Gruß
w.
Entschuldigung W*lfgang,
die Erklärung, dass die Meldung nur an die Minijobzentrale geht, stammt ja von dem "Schmalspur Juristen" des VdK, der "Klausi" beraten hat.
Das mit dem Kindergeld besser vergessen, ansonsten bitte die Zelle von Hoeneß reservieren.
Hallo Schorsch,
Sie wissen doch gar nicht, welchem W©lfgang Sie/andere hier geantwortet haben, von welcher Schiefertafel die Beiträge stammen!
Nein, ich krieg jetzt keinen Weinkrampf, weil andere namenlos aufgewachsen sind ...wird schon seinen Grund haben.
https://www.youtube.com/watch?v=gNdnVVHfseA&index=13&list=PLVTLbc6i-h_iuhdwUfuPDLFLXG2QQnz-x
Gruß
w.
Dass Sie manchmal Probleme damit haben andere Meinungen zu akzeptieren, habe ich schon länger vermutet. Jetzt ist es amtlich..... Wie dem auch sei: WAS war an meiner Frage zu beanstanden? Wozu gibt es Pflichten, wenn Zuwiederhandlungen nicht geahndet werden? MfGMuss man dann ins Gefängnis? icon_wink.gif...wenn's ne Doppel-Zelle mit Schorsch werden sollte - hmm, ich weiß nicht, ob ich die Matratze nicht lieber gleich in Bodennähe platzieren würde ...und sei es nur, den Laberein zu entgehen/einsilbiger Groko wäre mir lieber *gg Gruß w.
Da ist natürlich ein "e" zu viel.
Aber solche Flüchtigkeitsfehler dürfen einem "dämlichen Nicht-Beamten" doch bestimmt mal passieren.
Nicht wahr, W*lfgang? ;-)
Da ist natürlich ein "e" zu viel.
Aber solche Flüchtigkeitsfehler dürfen einem "dämlichen Nicht-Beamten" doch bestimmt mal passieren.
Nicht wahr, W*lfgang? ;-)
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