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Experten-Antwort

GEringfügige Beschäftigung meldepflichtig?

von Klausi18.04.2016 | 16:29
3542 Ansichten
22 Antworten
Guten Tag! Ein Jurist vom VDK sagte mir, dass ich eine geringfügige Beschäftigung der DRV beim ERhalt einer EWMR nicht melden brauche. Stimmt das? DAnkeschön für eine Antwort

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 19.04.2016 | 10:37

Hallo Klausi ,

unabhängig von der Anmeldung des Arbeitgebers bei der Minijobzentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gehört es zu den Pflichten eines Rentenempfängers wegen Erwerbsminderung und bei vorgezogenen Altersrenten, sich bei seinem kontoführenden Rentenversicherungsträger schriftlich zu melden. Dies ergibt sich auch aus dem Bewilligungsbescheid.

Damit die Prüfung der zulässigen Hinzuverdienstgrenze durchgeführt werden kann, benötigt der Rentenversicherungsträger Angaben zum Zeitpunkt der Aufnahme der geringfügen Beschäftigung und Anschrift des Arbeitgebers.

Experten-Antwortam 20.04.2016 | 07:56

Um die weiterführenden Diskussionen abzuschließen:

Die Antwort von Schade am 18.04.2016, 19:46 bringt doch die ganze Sache auf den Punkt. Ergänzt durch die Antwort meines „Vorgänger-Experten“ dürfte doch die ursprüngliche Frage von Klausi – soweit ich das sehe – vollständig geklärt sein.

20 Antworten

vbcam 18.04.2016 | 16:42
Hallo, das stimmt nicht. Schauen Sie in Ihren EM-Bescheid -> ca. Seite 3/4/5 unter "Mitteilungspflichten und Mitwirkungspflichten". Die Aufnahme einer jeden Beschäftigung - gleichgültig der Höhe nach - ist dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen. Der "Jurist beim VDK" sollte sich mal die Bescheide durchlesen.
Klausiam 18.04.2016 | 17:41
..auf Seite fünf steht aber auch " Sie müssen uns unverzüglich mitteilen, wenn ihr Einkommen über der Hinzuverdienstgrenze liegt."
Vbcam 18.04.2016 | 19:15
Das eine schließt das andere nicht.
Schadeam 18.04.2016 | 19:46
Meldepflichtig ist es , siehe auch Bescheid. Aber: tun Sie es nicht und halten die Verdienstgrenzen ein, passiert eben auch nichts, weil die DRV es zwar verspätet erfährt, dass man beschäftigt ist, aber dennoch keine Konsequenz eintritt, weil der Rentner nicht mehr als 450 € pro Monat verdient hat.....:) Somit ist es nicht tragisch, wenn ein Rentner den Minijob zu melden vergisst. Viel Lärm um nichts..... Konsequenzen treten erst ein, wenn man einen Job nicht meldet und auch noch zuviel verdient - dann ist der "arme Rentner" wirklich selbst schuld, wenn Rente deshalb zurückgefordert wird.....
W*lfgangam 18.04.2016 | 22:32
Schorsch schrieb

Da ist natürlich ein "e" zu viel.

Aber solche Flüchtigkeitsfehler dürfen einem "dämlichen Nicht-Beamten" doch bestimmt mal passieren.

Nicht wahr, W*lfgang? ;-)

...wenn's ne Doppel-Zelle mit Schorsch werden sollte - hmm, ich weiß nicht, ob ich die Matratze nicht lieber gleich in Bodennähe platzieren würde ...und sei es nur, den Laberein zu entgehen/einsilbiger Groko wäre mir lieber *gg Gruß w.
Klausiam 18.04.2016 | 23:11
..und wenn dann bei Beantragung einer Rentenverlängerung wieder nach Einkommen bzw. Arbeit konkret gefragt wird, hat die vergessene Erwähnung einer "geringfügigen Beschäftigung" auch keine Konsequenzen?
Andr*asam 19.04.2016 | 00:37
Klausi schrieb

..wie erfährt der DRV des denn verspätet?

Durch die Meldung des Arbeitgebers.
MAusiam 19.04.2016 | 01:06
Andr*as schrieb

Durch die Meldung des Arbeitgebers.

..wie erfährt der DRV des denn verspätet?
Durch die Meldung des Arbeitgebers.
..die Meldung des AG geht nur zur Knappschaft im Falle von geringfügiger Beschäftigung, sagte mir der Jurist.
W*lfgangam 19.04.2016 | 01:32
Klausi schrieb

..wie erfährt der DRV des denn verspätet?

Gut erkannt! ;-)
W*lfgangam 19.04.2016 | 14:35
Und welche Konsequenzen drohen, wenn man diesen "Pflichten" nicht nachkommt? Gruß w.
Erklärbäram 19.04.2016 | 15:01
W*lfgang schrieb

Hallo Schorsch,

Sie wissen doch gar nicht, welchem W©lfgang Sie/andere hier geantwortet haben, von welcher Schiefertafel die Beiträge stammen!

Nein, ich krieg jetzt keinen Weinkrampf, weil andere namenlos aufgewachsen sind ...wird schon seinen Grund haben.

https://www.youtube.com/watch?v=gNdnVVHfseA&index=13&list=PLVTLbc6i-h_iuhdwUfuPDLFLXG2QQnz-x

Gruß

w.

Im Gesamtzusammenhang vermute ich, dass der Expertenbeitrag sicher allgemein gemeint war und nicht am konkret ausdiskutierten Fall eines Hinzuverdienstes aus einer geringfügigen Beschäftigung orientiert ist. U. U. sind ansonsten strafrechtliche Konsequenzen durchaus denkbar. Diese dürften in der Realität jedoch allenfalls nur bei Hinzuverdienst in nicht-geringfügigem Umfang zum Tragen kommen. Rentenrechtlich liegen die Konsequenzen der Rückforderung überzahlter Rentenbeträge auf der Hand, auf der strafrechtlichen Ebene weiter ins Detail zu gehen, dürfte durch die dann erforderliche Konstruktion doch etwas weit führen und in der Realität eher Einzel- als Regelfälle betreffen.
Herz1952am 19.04.2016 | 16:01
Hallo W*lfgang, Die Meldung geht zwar an die Minijobzentrale, aber doch mit Rentenversicherungsnummer. Sicher besteht die Pflicht, einen Minijob unabhängig davon zu melden, wie schon beschrieben. Ich aber frage mich, ob die Daten untereinander nicht ausgetauscht, bzw. überprüft werden. Das müsste doch mit dem Datenschutz gedeckt sein. Wenn das nach dem Datenschutzgesetz ginge (es sollten doch noch viel mehr Daten abgeglichen werden), hat entweder der Programmierer geschlafen, oder - was wahrscheinlicher ist - er ist von den leitenden Angestellten nicht darauf hingewiesen waren. So was ähnliches habe ich mal beim "Kindergeld" erlebt. Dies wird im allgemeinen bis zum 27. Lebensjahr gezahlt, nur in bestimmten Ausnahmefällen (Behinderung) darüber hinaus. Aber das Programm hat den Mitarbeitern keinen Hinweis gegeben. Als ich noch in Maschinensprache programmiert habe, war so etwas auch schon möglich, solche Abfragen einzuprogrammieren (70 er Jahre des vorigen Jahrhunderts). Aber mich will ja keiner mehr (heul), und leider kann ich auch nicht mehr, als hier noch ein paar Buchstaben rein zu hämmern.(grins). PS: die Überzahlung des KiG von einem Monat habe ich unter "Aufwandsentschädigung" verbucht. Zwei Wochen lang konnte mir niemand sagen, ob der Antrag überhaupt eingegangen ist. (es war nicht lange vor Ablauf, wegen Berufsausbildung des Kindes).
Herz1952am 19.04.2016 | 16:11
Entschuldigung W*lfgang, die Erklärung, dass die Meldung nur an die Minijobzentrale geht, stammt ja von dem "Schmalspur Juristen" des VdK, der "Klausi" beraten hat. Das mit dem Kindergeld besser vergessen, ansonsten bitte die Zelle von Hoeneß reservieren.
Schorscham 19.04.2016 | 18:28
W*lfgang schrieb

Hallo Schorsch,

Sie wissen doch gar nicht, welchem W©lfgang Sie/andere hier geantwortet haben, von welcher Schiefertafel die Beiträge stammen!

Nein, ich krieg jetzt keinen Weinkrampf, weil andere namenlos aufgewachsen sind ...wird schon seinen Grund haben.

https://www.youtube.com/watch?v=gNdnVVHfseA&index=13&list=PLVTLbc6i-h_iuhdwUfuPDLFLXG2QQnz-x

Gruß

w.

Muss man dann ins Gefängnis? icon_wink.gif
...wenn's ne Doppel-Zelle mit Schorsch werden sollte - hmm, ich weiß nicht, ob ich die Matratze nicht lieber gleich in Bodennähe platzieren würde ...und sei es nur, den Laberein zu entgehen/einsilbiger Groko wäre mir lieber *gg Gruß w.
Dass Sie manchmal Probleme damit haben andere Meinungen zu akzeptieren, habe ich schon länger vermutet. Jetzt ist es amtlich..... Wie dem auch sei: WAS war an meiner Frage zu beanstanden? Wozu gibt es Pflichten, wenn Zuwiederhandlungen nicht geahndet werden? MfG
Schorscham 19.04.2016 | 18:53
Schorsch schrieb

Da ist natürlich ein "e" zu viel.

Aber solche Flüchtigkeitsfehler dürfen einem "dämlichen Nicht-Beamten" doch bestimmt mal passieren.

Nicht wahr, W*lfgang? ;-)

Da ist natürlich ein "e" zu viel. Aber solche Flüchtigkeitsfehler dürfen einem "dämlichen Nicht-Beamten" doch bestimmt mal passieren. Nicht wahr, W*lfgang? ;-)
W*lfgangam 19.04.2016 | 21:28
Schorsch schrieb

Da ist natürlich ein "e" zu viel.

Aber solche Flüchtigkeitsfehler dürfen einem "dämlichen Nicht-Beamten" doch bestimmt mal passieren.

Nicht wahr, W*lfgang? ;-)

Hallo Schorsch, Sie wissen doch gar nicht, welchem W©lfgang Sie/andere hier geantwortet haben, von welcher Schiefertafel die Beiträge stammen! Nein, ich krieg jetzt keinen Weinkrampf, weil andere namenlos aufgewachsen sind ...wird schon seinen Grund haben. https://www.youtube.com/watch?v=gNdnVVHfseA&index=13&list=PLVTLb… Gruß w.
qwertz am 19.04.2016 | 21:58
Allgemein: Die minijobzentral fungiert bei minijobs genauso wie die Krankenkassen bei einem sozialversicherungspflichtigen beschäftigungsverhältnis: sie ist die einzugsstelle und leitet folglich auch die Daten mit Hilfe der rentenversicherungsnummer, welche vom Arbeitgeber mitgeteilt wird, an den Rentenversicherungsträger weiter (Anmerkung: Ein Jurist für Sozialversicherungsrecht sollte dies wissen. Standartwissen zum SGB IV). Der EM-Rentner sollte dennoch seinen Mitwirkungspflichten nachkommen, und das aus zwei Wesentlichen Aspekten heraus 1. Damit kann die DRV einen entsprechenden Termin für Anfang des nächsten Jahres vormerken, wodurch sichergestellt wird, dass die jährliche Überprüfung zur Einhaltung des Hinzuverdienstes läuft. Sofern geschehen erstellen die Rentenversicherungsträger per Antwort auch eine Übersicht über die aktuellen individuellen Hinzuverdienstgrenzen für die Teilrenten. 2. Sollte die Beschäftigung dem bisherigen EM-Anspruch entgegenstehen (ja, auch geringfügig entlohnt Beschäftigung können problematisch werden; soetwas kommt auch in der Praxis vor)), stünde dann die Frage nach der Entziehung im Raum und ab wann die Rente in der bisherigen Form eingestellt wird. Im Normalfall ist die Entziehung zukunftsgerichtet ab Bescheiddatum (mit vorheriger Anhörung). Sofern der Leistungsbezieher seinen Mitwirkungspflichten aber wenigstens grob fahrlässig nicht nachgekommen ist, kann die Entziehung bereits rückwirkend ab Beschäftigungsaufnahme erfolgen. Hallo Klaus, Sie haben sich durch die bürokratischen Mühlen für die Antragsstellung einer EM-Rente erfolgreich gekämpft. Im Vergleich dazu einen kurzen Zweizeiler für die DRV zu verfassen oder dort anzurufen, ist doch der Rede gar nicht Wert. Der Aufwand dafür ist weitaus geringer als in diesem Forum einen Beitrag zu schreiben, die Antworten durchzulesen und ggf. auf Kommentare zu antworten. Finden Sie nicht auch?
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