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Experten-Antwort

Gering­fügig­keits­grenze GKV

von Alter Schwede523.09.2019 | 16:13
69 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, werde im Jahr 2022 zus.zur gesetzlichen Rente 9000,-€ LV vom Arbeitgeber (Einmalbetrag) und monatlich 35,-€ Betriebsrente 50,-€ aus Metallrente 15,-€ aus Direktversicherung bekommen. Meine Frage ist,wie sieht das Ganze bezgl der 152,25 € Geringfügikeitsgrenze aus. Danke für eure Infos.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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Liebe k-o-r,

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Unser Experte konnte durch den Link helfen, das zählt.

Gute Nacht.

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6 Antworten

2022am 23.09.2019 | 16:32
Wer soll denn jetzt wissen wie das im Jahr 2022 aussieht.
k-o-ram 23.09.2019 | 17:10
Nur mal so als Frage an die @Experten Hier wurden immer wieder Benutzer aufgefordert Links zu anderen Foren zu unterlassen, oder Berater hier ihre Dienste anzubieten. Jetzt wird aber zu einem Forum der AOK verlinkt, dass sogar in den Nutzungsbedingungen dort angibt das Leistungen der AOK angeboten und ein umfangreicher Überblick dazu gegeben werden. Ist dann jetzt doch hier Werbung erlaubt? H.
W°lfgangam 23.09.2019 | 19:18
Hallo Alter Schwede5, in Summer aller (zusätzlichen) Altersversorgungen (BAV) überschreiten Sie die aktuelle Geringfügigkeitsgrenze (2019) von 155,75 Euro: 35 + 50 + 15 + 75 (1/120 aus 9000) = 175. Die 'grobe' gesetzliche Regelung finden Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__229.html Ob alle Altersversorgungen zu 100 % bei dieser Rechnung zu berücksichtigen sind, müssen Sie individuell mit Ihrer KK klären - hängt von der Art der Finanzierung, von Ihnen /dem AG /dem (nicht) bereits verbeitragtem Entgelt ab. Gruß w.
Alter Schwede5am 23.09.2019 | 19:27
Danke W°lfgang, da muss ich wohl gegensteuern und das Ganze schon in 2019 beitragsfrei stellen und/oder kündigen.
W°lfgangam 23.09.2019 | 19:58
Zitat von k-o-r anzeigenausblenden
Hallo k-o-r, Werbung? Hmm ... Wenn ein Leistungsträger (DRV) nach SGB auf die Auskunftsmöglichkeiten eines anderen Leistungsträgers (GKV) hinweist, kommt er nur seinen ureigensten Informationspflichten nach SGB nach. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/BJNR030150975.html#BJNR… Allerdings halte ich den Link - leider betreibt der Bundesverband der GKV kein Gesamtforum für alle GKV - auch für etwas bedenklich, wenn nur eine 'Kassenart' das Forum betreibt/moderiert ...und der 'unbedarfte' User dort plötzlich aufgrund des Verweises seine neue Mitgliedsheimat findet. Die AOk ist ja auch nicht blöd, was Mitgliederwerbung betrifft ;-) Alternativ wäre noch: https://www.krankenkassenforum.de/ verfügbar. Aber eben auch nicht neutral - eh man da Impressum/Betreiber und Gesellschaft dahinter rausgepult hat ... Die juristische Instanz des Forums wird entscheiden, ob/wann hier gegen die Spielregeln zugunsten der Nutzerinformationen verstoßen wird. Als privater User gebe ich alle verfügbaren Information/weiterführende Links natürlich weiter ...bis der Forenknecht die Sense zückt *g Gruß w.
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