Hallo Robert,
die Regelaltersrente gibt es für Versicherte, die mindestens 67 Jahre alt sind und mindestens fünf Jahre Versicherungszeit zurückgelegt haben.
Bei Aufenthalt in einem Mitgliedstaat oder einem Abkommensstaat sollte der Rentenantrag unter Hinweis auf die deutschen Versicherungszeiten beim Rentenversicherungsträger des Wohnstaates gestellt werden. Der Träger im Ausland leitet den Antrag mit Ihren Nachweisen an den zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung weiter.
Bei Aufenthalt in einem sonstigen Staat (so genanntes vertragsloses Ausland) sollte der Antrag bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) gestellt werden, da hier bestimmte Personenstandsdaten gleich beglaubigt werden können. Von dort wird der Antrag an den zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung in Deutschland weitergeleitet.
Der Antrag kann auch unmittelbar bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden.