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Experten-Antwort

Geschäftsübernahme bei voller EM-Rente möglich ohne Einbußen???

von Nadine03.09.2018 | 14:51
125 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo alle miteinander...ich habe mal eine Frage, wo ich leider nicht alleine weiterkomme. Kurze Einführung: ich (39) bekomme seit 2002 volle EM-Rente aufgrund Krankheit. Nebenbei war ich immer ein paar Stunden arbeiten um mein Einkommen aufzubessern bzw. auch unter Leute zu kommen. Nun habe ich von meiner jetzigen Chefin, das Angebot bekommen ihren Laden zu übernehmen, da sie zum 31.12. diesen Jahres aufhören will. Ich wäre die Inhaberin aber bräuchte nur die Buchhaltung machen, da mehrere Personen angestellt sind. Könnte ich meine Rente dadurch verlieren bzw. wie wird das gerechnet, wenn ich dann als selbstständig zähle??? Auf der einen Seite möchte ich es gerne tun um die Arbeitsplätze von 4 Personen zu sichern, auf der anderen Seite muss ich aber auch an mich denken, zwecks dem finanziellen Aspekt. Es wäre prima, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte...vielen Dank...LG Nadine

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nadine,

als Bezieher einer Erwerbsminderungsrente müssen Sie den Rentenversicherungsträger informieren, wenn Sie eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit aufnehmen oder ausüben. Der Rentenversicherungsträger prüft daraufhin, ob sich Ihr Leistungsvermögen geändert hat und noch weiterhin Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht.

Falls ja, wird die Rente weiter gezahlt, sie kann sich aber wegen der Anrechnung von Hinzuverdienst vermindern. Auch wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit tatsächlich nicht ausüben, aber steuerrechtlich "Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit" vorliegen, müssen Sie dieses Einkommen dem zuständigen Rentenversicherungsträger mitteilen. Als Hinzuverdienst wird der im Einkommensteuerbescheid ausgewiesene Gewinn (Arbeitseinkommen) aus selbständiger Tätigkeit berücksichtigt.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nadine,

vielleicht ist der beigefügte Link zur Broschüre "Erwerbsminderungsrentner: Soviel können Sie hinzuverdienen" für Ihre Entscheidung hilfreich:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf?__blob=publicationFile&v=44

Bei weiteren Fragen wird man Sie auch in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen gerne unterstützen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

KSCam 03.09.2018 | 20:23
Was für einen Gewinn wirft dieser Betrieb ab, bei dem Chef und 4 Mitarbeiter arbeiten? Doch sicherlich mehr als 6300 € im Jahr, denn sonst würde es doch gar keinen Sinn machen dieses Unternehmerrisiko auf sich zu nehmen, oder? Und in diesem Fall kürzt sich auf jeden Fall die Rente? Wenn der Betrieb hingegen keinen Gewinn einbringt, macht es schon gar keinen Sinn. Die zweite Frage die sich aufwerden wird, ist die Ihrer täglichen Arbeitszeit. Normalerweise sollte die bei einem Betrieb mit 4 Mitarbeitern bei über 15 Wochenstunden liegen, und in diesem Falle wären Sie möglicherweise nicht mehr voll erwerbsgemindert? Wie realistisch Ihr Plan ist, nach vielen Jahren der Berentung plötzlich als Unternehmer einen Betrieb führen zu können, möchte ich nicht bewerten - das sollten Sie auch mit Ihren Ärzten besprechen. Aber generell ist das doch eher ungewöhnlich, meinen Sie nicht. Über die Art des "Gewerbes" haben Sie ja nichts gesagt, es könnte ja ein Puff sein und 4 Damen schaffen für Sie an - da wäre die "Verwaltungsarbeit" sicher in 15 Stunden zu bewerkstelligen....:) Wie gesagt da kommt es auf den Einzelfall an, auf Arbeitszeit, Gewinn, etc.
Nadineam 03.09.2018 | 22:53
Es handelt sich um einen kleinen Backwarenladen in einer kleinen Stadt und nicht um einen Puff oder dergleichen, aber danke für diese Nachfrage. Über den Gewinn weiß ich noch nicht Bescheid, was mir auch nicht wirklich wichtig ist (Jaaa solche Menschen gibt es auch noch), ich bin seit einigen Jahren dort für 30h im Monat beschäftigt und habe die Menschen, die dort ein und aus gehen ins Herz geschlossen. Deswegen spiele ich mit dem Gedanken, diesen Schritt zu tun. Da ich körperlich stark eingeschränkt bin, muss ich mir die Zeit selbst einteilen wie ich was wann machen kann, eine minimale Buchhaltung kann ich mir somit selbst einteilen und von zuhause erledigen. Wie man sieht können schwierige Fragen, ganz einfach und simpel beantwortet werden.
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