Guten Tag,
den inhaltlichen Ausführungen von Mr.T ist Nichts hinzuzufügen.
Der Geschenkgutschein ist tatsächlich dem Arbeitsentgelt zuzuordnen und dementsprechend als Hinzuverdienst anrechenbar, denn alle laufenden und einmaligen Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus einer Beschäftigung zufließen sind Arbeitsentgelt, unabhängig davon, in welcher Form sie geleistet werden (Übertragung von Betriebsaktien, Gutscheine, Geld oder Sachwerte).
Mit freundlichen Grüßen