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Gesetzesänderung RV-Erstattung

von FCB-Fan13.11.2007 | 10:58
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich habe im "Summa Sumarum 5/2007" etwas von einer Gesetzesänderung zur Erstattung von RV-Beiträgen gelesen. Diese soll jetzt nicht mehr möglich sein, obwohl z.B. RV-Beiträge u.U. jahrelang zu Unrecht eingezahlt wurden. Da für mich momentan die DAK prüft, ob ich als Geschäftsführer seit 1990 nicht rentenversicherungspflichtig war, frage ich mich, wie ich dann noch eine Erstattung der Beiträge erreichen kann. Das Gesetz soll lt. Summa Summarum zum 01.01.2008 in Kraft treten. Gibt es da Übergangsregelungen zu?

4 Antworten

Knut Rassmussenam 13.11.2007 | 12:19
Da hat sich nichts im Vergleich zu heute getan. Keine Angst. Das, was in der Summa summarum steht betrifft Beiträge, die nicht erstattet werden können (auch heute schon nicht). Diese müssen von der Rentenversicherung nun als echte Pflichtbeiträge gewertet werden.
FCB-Fanam 13.11.2007 | 13:23
Die zu Unrecht entrichteten Beiträge mussten schon immer als Pflichtbeiträge gewertet werden, wenn der Versicherte sich auf den Vertrauensschutz berufen hat. Hat er ausdrücklich auf den Vertrauensschutz verzichtet, konnten die Beiträge beanstandet und erstattet werden. Nun wird aber doch ausdrücklich gesagt, dass alle zu Unrecht gezahlten Beiträge nicht mehr beanstandet werden können, wenn die 4 Jahres Frist abgelaufen ist - egal ob der Versicherte sich auf Vertrauensschutz beruft oder nicht. Wenn aber der RV-Träger nicht beanstanden darf, kann auch nichts erstattet werden. Ist das nicht der Punkt, den die RV-Träger seit Jahren bemängeln, dass Ihnen die Kassen leergeräumt werden, also z.T. für Jahrzehnte Beiträge von den vermeintlich Versicherten entnommen werden? Habe ich da etwas falsch verstanden?
Schwarzwälderam 14.11.2007 | 07:55
Sie haben das schon richtig verstanden. Es wird eine VErjährungsfrist ab 2008 eingeführt. Bislang konnten Beiträge wie in Ihrem Fall unbegrenzt erstattet werden oder wahlweise als freiwillige Beiträge umgedeutet werden. Ab 01.01.08 greift auch in diesen Fällen die 4 jährige Verjährungsfrist. Die Beiträge die davor liegen bleiben als Pflichtbeiträge stehen. Ein Übergangsrecht gibt es nicht.
FCB-Fanam 14.11.2007 | 08:24
Was passiert nun mit meinem laufenden Verfahren? Wenn es wirklich keine Übergangsvorschrift gibt, dann könnten die SV-Träger ja einfach mein Verfahren bis zum 01.01.2008 "verschleppen" oder reicht es, wenn ich jetzt noch einen Erstattungsantrag stelle? Wie müsste der dann aussehen? Was sagt eigentlich der "Experte" dazu?
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