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gesetzl. RVbeiträge auszahlen da ab. 1.4.Versorungswerk

von stbfragen25.03.2010 | 14:51
1028 Ansichten
2 Antworten

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Zur Moderatoren-Antwort springen
am 29.3. werde ich zur steuerberaterin bestellt. ich werde einen antrag auf befreiung von der gesetzlichen rentenversicherungspflicht stellen und pflichtmitglied beim versorgungswerk werden. können beiträge die bis jetzt bei der geseztlichen rentenversicherung eingezahlt wurden (13jährige einzahlung als angestellte plus ag-anteil) entweder ausbezahlt oder in das versorgungswerk übertragen werden? wenn ja, wie funktioniert das? wie erfahre ich wieviel ich bis jetzt eingezahlt habe? dankeschön!!!!

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 25.03.2010 | 15:13

Wenn Sie sich wegen Zugehörigkeit zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, sind Sie nur noch zur freiwilligen Versicherung berechtigt, wenn Sie für mindestens 60 Monate (= 5 Jahre) Beitragszeiten haben.

Nachdem Sie mit Ihren bisher zurückgelegten 13 Jahren an Beitragszeiten zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind, könnten Sie sich die bisher gezahlten Beiträge nicht erstatten lassen. Auch eine Übertragung auf die berufsständische Versorgung ist nicht möglich.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass Sie nach den derzeitigen gesetzlichen Regelungen bei Erreichen der für Sie maßgebenden Regelaltersgrenze eine Altersrente aus den gezahlten Beiträgen erhalten werden. Da ich Ihren Jahrgang nicht kenne, kann ich die für Sie maßgebende Regelaltersgrenze nicht mitteilen. Sie liegt in Abhängigkeit vom Geburtsjahrgang zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr.

Wenn Sie die Höhe Ihres bisherigen Rentenanspruchs wissen möchten, dann können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger die Erteilung einer Rentenauskunft beantragen.

Nachdem Sie aber wohl älter als 27 sind, müssten Sie eigentlich jedes Jahr eine Renteninformation bekommen, aus der die Rentenhöhe ebenfalls ersichtlich ist.

1 Antworten

B´sonam 25.03.2010 | 14:59
Sie können sich die Beiträgte weder auszahlen, noch ins Versorgungswerk übertragen lassen. Sie werden mit 67 (+X) eine Rente aus der gesetzlichen rentenversicherung erhalten.
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