Dem Beitrag von Klemens wird zugestimmt.
Die Berufsunfähigkeit eines Versicherten beurteilt sich danach, inwieweit er in seinem Beruf oder in einem zumutbaren Verweisungsberuf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr mindestens sechs Stunden erwerbstätig sein kann.
Im Einzelfall kann die Feststellung des bisherigen Berufs bzw. des zumutbaren Verweisungsberufes sehr problematisch sein. Klarheit hat man erst, wenn man einen Rentenantrag stellt und der zuständige Rentenversicherungsträger über die Berufsunfähigkeit entscheidet