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Experten-Antwort

gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente

von Clorat15.10.2010 | 12:46
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4 Antworten

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Habe gehört, dass man noch eine BU Rente beantragen kann,wenn ich vor 1961 geboren bin,und noch in meinem erlernten Beruf tätig bin. Aber wer ist das denn noch nach 40 Jahren Arbeitsleben ? Ich habe einen Beruf gelernt,war aber die letzten 25 Jahre vor meiner Arbeitslosigkeit in der Industrie beschäftigt. Und das hat mit meinem erlernten Beruf nichts zu tun.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von Klemens wird zugestimmt.

Die Berufsunfähigkeit eines Versicherten beurteilt sich danach, inwieweit er in seinem Beruf oder in einem zumutbaren Verweisungsberuf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr mindestens sechs Stunden erwerbstätig sein kann.

Im Einzelfall kann die Feststellung des bisherigen Berufs bzw. des zumutbaren Verweisungsberufes sehr problematisch sein. Klarheit hat man erst, wenn man einen Rentenantrag stellt und der zuständige Rentenversicherungsträger über die Berufsunfähigkeit entscheidet

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3 Antworten

Klemensam 15.10.2010 | 14:56
Um diese Rentenart ( teilw. EM wegen Berufsunfähigkeit für vor 1961 geborene ) zu erhalten, müssen Sie n i c h t unbedingt in dem erlenten Beruf bis heute gearbeitet habe. Es geht um den zuletzt - nicht nur vorrübergehend ! - ausgeübten Beruf. Es wird also auf den Beruf abgestellt den Sie die meiste Zeit ausgeübt haben. Wenn Sie also eine Lehre gemacht haben, dann nur 2 Jahre in ihrem ( erlerneten ) Beruf gearbeitet haben , danach aber z.b. 20 Jahre in einem anderen Beruf gearbeitet zählt dieser - die meiste Zeit - dann ausgeübte ( neue ) Beruf bzw. diese Tätigkeit. http://rentenberatung-aktuell.de/20070808211/rentenberatung/rent…
???am 15.10.2010 | 19:17
In dem von Klemens genannten Link ist von Verweisungsberufen die Rede. Seien Sie sich darüber klar, dass Sie, sollten Sie in den letzten 25 Jahren in der Industrie im an- bzw. ungelernten Bereich tätig gewesen sein, auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden können. Damit kann Berufsunfähigkeit nicht vorliegen. Sie müssen wie ein Facharbeiter beschäftigt (und am besten auch entlohnt) worden sein, um eine Chance auf die teilweise Erwerbsminderungsrente wegen BU zu haben. Es handelt sich hier immer um Einzelfallentscheidungen. Sicherheit bringt nur ein Rentenantrag.
Klemensam 15.10.2010 | 19:25
Um diese Rente durchzusetzen ist es sicher im Einzelfall nicht einfach. Ein versierter Rechtsanwalt kann da aber sicher mehr als hilfreich sein ...
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