Hallo Kigali,
Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit besteht, wenn der bisherige qualifizierte Beruf nicht mehr oder nur noch weniger als sechs Stunden täglich ausgeübt werden kann, Versicherte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aber noch mindestens sechs Stunden täglich einsetzbar sind. Eine sogenannte "Arbeitsmarktrente" kommt daher für Sie nicht in Betracht. Hinsichtlich des Anspruchs auf Arbeitslosengeld setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung