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Experten-Antwort

Gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente wg Vertrauensschutz und ALG I

von Kigali26.04.2020 | 14:07
171 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Moin, mir wurde eine halbe Erwerbsminderungsrente wg Berufsunfähigkeit ( vor 1961 geboren) bewilligt. Ich bin seit 6 Monaten arbeitslos und habe bis zur Bewilligung der o.a. Rente ALG I für 40 Stunden/Woche erhalten. Jetzt hat die Agentur für Arbeit die wöchentliche Stundenzahl auf 5 reduziert und somit auch die Zahlung vermindert. Kann ich bei Berufsunfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht weiterhin 40 Stunden/Woche arbeiten und ALG I für 40 Std/Woche erhalten? Oder besteht die Möglichkeit wg des geschlossenen Arbeitsmarktes eine Arbeitsmarktrente zu bekommen? Oder gilt das nicht für BU Renten? Über eine Stellungnahme freue ich mich

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kigali,

Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit besteht, wenn der bisherige qualifizierte Beruf nicht mehr oder nur noch weniger als sechs Stunden täglich ausgeübt werden kann, Versicherte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aber noch mindestens sechs Stunden täglich einsetzbar sind. Eine sogenannte "Arbeitsmarktrente" kommt daher für Sie nicht in Betracht. Hinsichtlich des Anspruchs auf Arbeitslosengeld setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Klaasam 26.04.2020 | 15:02
Die sog. Arbeitsmarktrente kommt für Sie leider nicht in Betracht. Sie sind lediglich für Ihren ausgeübten oder artverwandte Tätigkeiten nicht geeignet. Für andere Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sind Sie noch tauglich. Sie können natürlich bei einer teilweisen Rente noch dazu arbeiten.
Kigaliam 26.04.2020 | 16:48
vielen Dank für die schnelle Antwort
Kigaliam 27.04.2020 | 12:34
Hallo, ich bin völlig begeistert über die schnelle Expertenantwort. Vielen lieben Dank Es hat mir sehr geholfen
Deutsche Rentenversicherung
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