Ja,daß stimmt theoretisch so,allerdings gibt es da keinen zeitgleichen Bezug von mehreren Leistungen.In der Berechnung unter Berücksichtigung von Zusammentreffen Einkommen und Rente sieht es ganz einfach aus:In den Monaten,wo Lohn oder Krankengeld gezahlt wurde,entfällt die Rente ganz einfach,weil die Hinzuverdienstgrenze überschritten ist.Ganz korrekt.Für die Arbeitsleistung gab es zurecht Lohn,für die AU Krankengeld und somit entfällt ja die Rente.Das Zusammentreffen von Einkommen und Rente endet in der Berechnung ab Februar, hier setzt laut Bescheid die erstmalige,tatsächliche, Rentenzahlung ein.Der Betrag um den es geht,ist also die Summe der Nachzahlung von Februar bis Oktober.Das hätte zu Händen der Krankenkass gehört,da diese ja bis Oktober Krankengeld gezahlt hat und wovon auch Sozialbeiträge abgeführt wurden.Und es ist Einkommen,was in die Rentenberechnung mit einfließen mußte.Die Kasse kann den Betrag jedoch logischerweise erst abfordern,wenn sie Kenntnis von der Berrentung erhält,bis dahin ist man mit AU auch bezugsberechtigt für Krankengeld.Die Abforderung geschah auch umgehend,aber oh Schreck,das Geld war schon bei mir.Rückruf Kasse,nein,nicht Ihre Schuld,sie brauchen sich um nichts kümmern,machen wir.Es fehlte ja aber noch der Rentenbescheid,dadurch war für mich nicht mal ersichtlich,wie sich Höhe und Zeitraum der Nachzahlung überhaupt ergibt und berrechnet.(Zeitraum nur durch Schreiben der Krankenkasse bekannt).Als dieser dann 3 Wochen später kam,sah man.daß Krankenkasse richtig gerechnet hat,der Nachzahlungszeitraum deckt sich mit deren Forderung.Nun wartete ich nur noch auf das Rückforderungsschreiben der RV,das kam,aber eben mit dem Vorwurf,ich war informiert über die Konsequenzen des Hinzuverdienstes und sei schuld,da ich die gesezliche Mitwirkungspflicht verletzt habe.Wodurch?Durch Schreiben der Kasse lag doch Info über Bezug vor,außerdem werden alle Daten von Eikommen doch an die RV übermittelt und warum die RV keine Kenntnis über die Krankengeldzahlung bis Oktober hatte,weiß ich doch nicht!Und letztendlich wäre dann die Nahtlosigkeit ausgehebelt,da ja von Februar bis Oktober keinerlei Einkommen stattgefunden haben dürfte,da es sich ja um eine Nachzahlung handelte.Die ist ja auch rechtens,nur nicht an mich.