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Gesetzliche Rente

von niki15.04.2009 | 01:00
970 Ansichten
4 Antworten

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Meine Mutter ist 1946 geboren, hat 5 Kinder. Laut Gesetzt hat sie über 45 Beitragsjahre. Kann sie jetzt ohne jegliche Abschläge Rente bekommen?

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Aufgrund der Kindererziehungszeit wäre zumindest die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt. Dies würde ausreichen um mit 65 abschlagsfrei eine Altersrente erhalten zu können. Ob darüber hinaus auch ein früherer Rentenbeginn (mit Abschlägen) möglich ist, hängt davon ab ob vielleicht auch die 15jährige oder 35jährige Wartezeit erfüllt ist.

Das wäre z.B. dann möglich, wenn Ihre Mutter auch noch einige Jahre versicherungspflichtig beschäftigt war. Vorausgesetzt, dass das Versicherungskonto geklärt ist, sollten die vorhandenen Möglichkeiten, eine Altersrente erhalten zu können, aus der letzten Rentenauskunft ersichtlich sein.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo "hallo"!

Was niki geschrieben hat habe ich durchaus gelesen.

Ich kann aber nicht auschließen, dass nikis Aussage, "die 45 Jahre seien erfüllt", aufgrund der irrigen Annahme zustande kommt, dass jedes Kind stets mit jeweils 10 Jahren Kinderberücksichtigungszeit bewertet wird.

2 Antworten

Chrisam 15.04.2009 | 06:13
Hat sie denn alle 10 Jahre ein Kind bekommen? Zeiten von Berücksichtigungszeiten, die sich überschneiden, werden nicht verlängert. Ohne Abschläge kann sie aber auch mit 45 Jahren zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Rente gehen. Das geht nach einem Urteil nur vor 1942.
halloam 15.04.2009 | 08:50
Experte, man sagt lesen bildet. Sie sollten die Frage von "niki" lesen. Dort steht "hat sie über 45 Beitragsjahre"
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