Hallo Bine,
Um einen Rentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwerben, müssen Sie mindestens 5 Jahre ( 60 Monate ) Beiträge einzahlen. Auch mit einer Mitgliedschaft im Versorgungswerk können Sie Beiträge aus einem Midijob in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Im Rahmen des Midijobs sind Sie grundsätzlich, unabhängig von Ihrer Mitgliedschaft im Versorgungswerk in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, es sei denn, Sie lassen sich für den Midijob von der Versicherungspflicht befreien. In diesem Fall würden die Beiträge aus dem Midijob jedoch nicht auf die Wartezeiten, also auch die Wartezeit von 60 Kalendermonaten für die Regelaltersrente,angerechnet.
Wir empfehlen Ihnen allerdings sich hierzu auch von Ihrem Versorgungswerk beraten zu lassen. Es kann nämlich sein, dass etwaige Rentenansprüche, die Sie zum Beispiel durch diesen Midijob in der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben, mit der Versorgung, die Ihnen später durch das Versorgungswerk gezahlt wird, verrechnet wird und sich vor diesem Hintergrund der Erwerb eines Rentenanspruches in der gesetzlichen Rentenversicherung gar nicht lohnt.
Umgekehrt können Sie sich nämlich grundsätzlich auch, die von Ihnen getragenen Beitragsanteile eventuell bereits in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlter Beiträge erstatten lassen, sofern Sie hier Beiträge im Umfang von weniger als 60 Kalendermonaten eingezahlt haben und die weiteren Voraussetzungen dafür vorliegen.
Wir empfehlen Ihnen daher in Ihrem Fall auch, bei Ihrem nächstgelegenen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären.
Da Sie privat krankenversichert sind, zahlt der Arbeitgeber des Midijobs für Sie grundsätzlich keine Krankenversicherungsbeiträge. Falls Sie jedoch Fragen dazu haben, können Sie sich auch an die Knappschaft-Bahn-See wenden.
Postanschrift :
Knappschaft-Bahn-See
Pieperstrasse 14-28
44789 Bochum
Telefon : 0234 304-0
E-Mail: zentrale@kbs.de
Mit diesen Informationen hoffen wir, Ihnen hier erst einmal weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung