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gesetzliche Rentenversicherung für selbstständige Lehrer

von Ricarda22.01.2007 | 19:57
2563 Ansichten
4 Antworten

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Ich beginne auf Honnorarbasis mit einer Lehrtätigkeit an der Volkshochschule. Der Vertrag ist auf ein halbes Jahr befristet, mit einem monatlichen Verdienst von ca. 1600€. Wenn ich dieses aufs ganze Jahr rechne komme ich auf 741,67€ Brutto im Monat. Wie ich bereits erfahren habe, trage ich als Selbstständige den vollen Umfang der Rentenversicherung. Ich bin mir allerdings über die genaue Höhe nicht im Klaren. Zahle ich tatsächlich 19,9% meines Bruttoverdienstes oder den Mindestbetrag (West)?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 23.01.2007 | 11:21

Freiberufliche Lehrer sind per Gesetz pflichtversichert. Wenn Sie als Lehrer selbständig sind und versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen werden Sie nicht rentenversicherungspflichtig. Deren Beschäftigung muss jedoch im Zusammenhang mit der selbständigen Tätigkeit stehen. Mit mehreren geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern, die insgesamt einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer ersetzen, entfällt Ihre Versicherungspflicht ebenfalls. Sie können ohne Rücksicht auf Ihr Einkommen den vollen Regelbeitrag zahlen. Er beträgt im Jahr 2007 monatlich 487,55 Euro. Innerhalb der ersten drei Kalenderjahre nach Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit können Sie sich auch für den sogenannten halben Regelbeitrag entscheiden. Selbständige können auch niedrigere oder höhere Beiträge zahlen, wenn sie ein entsprechend abweichendes Arbeitseinkommen nachweisen. Unter Arbeitseinkommen versteht man den Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit laut Einkommensteuerrecht. Lehrer sind verpflichtet, sich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu melden.

3 Antworten

Peteram 22.01.2007 | 23:07
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Peter
Batrixam 23.01.2007 | 09:28
wenn sie als Selbständige unter die Versicherungspflicht fallen (ist als Lehrerin/Dozentin der Fall, wenn sie keinen Angestellten mit mehr als 400€ Gehalt beschäftigen) haben sie 3 Möglichkeiten der Beitragszahlung: 1.) Regelbeitrag: z.Z. 477,75€ mtl. (unabhängig vom Gewinn) 2.) 1/2 Regelbeitrag: z.Z. 238,88€ mtl. (unabhängig vom Gewinn) oder 3.) einkommensgerechte Beiträge: z.Z. 19,9% vom tatsächlichen Gewinn, wobei dieser bei einem auf 1/2Jahr befristeten Vertrag meines Wissens nach nicht auf das ganze Jahr gerechnet wird
Batrixam 23.01.2007 | 11:53
Oh, sorry, bin bei dem Regelbeitrag in der Zeile verrutscht und bei dem Betrag von 2006 gelandet...
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