Hallo Gertrud,
die gesonderte Meldung nach Paragraph 194 des sechsten Sozialgesetzbuches ( SGB VI ) mit dem Meldegrund 57 bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber eine spezielle Meldung an die Deutsche Rentenversicherung abgegeben hat. Diese Meldung wird verwendet, um die
beitragspflichtigen Einnahmen für die Berechnung Ihrer Rente zu bestätigen.
Der Meldegrund 57 wird speziell für solche Meldungen verwendet, die im Rahmen eines Rentenantrages erforderlich sind. Die Meldung
erfolgt elektronisch durch den Arbeitgeber und wird an die Rentenversicherung übermittelt. Die Meldung stellt sicher, dass alle relevanten Einkommensdaten korrekt erfasst und bei der Berechnung Ihrer Erwerbsminderungsrente berücksichtigt werden.
Mit diesen Hinweisen hoffen wir, Ihnen weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam