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Experten-Antwort

Gesonderte Meldung nach 194 Abs 1 SGB VI

von Gertrud18.11.2024 | 15:58
530 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, unsere Personalabteilung hat mir mitgeteilt, dass obige Bescheinigung mit dem Grund 57 abgegeben worden ist, Ich habe eine Erwerbsminderungsrente beantragt. Kann mir jemand ganz grob erklären, was es mit dieser Meldung auf sich hat? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gertrud,

 

die gesonderte Meldung nach Paragraph 194 des sechsten Sozialgesetzbuches ( SGB VI ) mit dem Meldegrund 57 bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber eine spezielle Meldung an die Deutsche Rentenversicherung abgegeben hat. Diese Meldung wird verwendet, um die 

beitragspflichtigen Einnahmen für die Berechnung Ihrer Rente zu bestätigen.

Der Meldegrund 57 wird speziell für solche Meldungen verwendet, die im Rahmen eines Rentenantrages erforderlich sind. Die Meldung

erfolgt elektronisch durch den Arbeitgeber und wird an die Rentenversicherung übermittelt. Die Meldung stellt sicher, dass alle relevanten Einkommensdaten korrekt erfasst und bei der Berechnung Ihrer Erwerbsminderungsrente berücksichtigt werden.

 

Mit diesen Hinweisen hoffen wir, Ihnen weiter geholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

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9 Antworten

Renteam 18.11.2024 | 16:29
Die Rente wird bis zum Leostungsfall berechnet. Sagen wir mal 31.03.2024. Da der Arbeitgeber die Daten aber noch nicht gemeldet hat ( da nicht erforderlich), fordert die DRV die Daten vom Arbeitgeber über eine gesonderte Meldung ab. Sie können sich also schonmal drauf einstellen, dass die Rente bewilligt wird.
Abwartenam 18.11.2024 | 16:35
Dass die EM-Rente bewilligt wird, ist allerdings eine bloße Vermutung einer Einzelperson. Also Abwarten und sich nicht zu früh freuen.
Renteam 18.11.2024 | 17:03
einer einzelperson, welche die Abläufe kennt und niemand fordert das bei einer Ablehnung an.
Gertrudam 18.11.2024 | 17:37

Zitat von der Moderation entfernt.

Rente hat meine Frage nach einer groben Beschreibung dieser Meldung beantwortet. Dass er darin auch Anzeichen einer Rente sieht freut mich natürlich. Klar ist erst der Rentenbescheid rechtssicher. Warum werden eigentlich nur die angegriffen, die das positive sehen? Wenn doch die Wahrscheinlichkeit hoch ist, kann man das doch schreiben
Gertrudam 19.11.2024 | 18:14
Ich weiß garnicht, woher Maximiliane die Kompetenz besitzt, zu beurteilen, ob man noch arbeiten kann und ob man ein Sozialschmarotzer ist?
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