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Experten-Antwort

Gesund in Reha, arbeitsunfähig unter 3h raus

von Peter P.26.02.2019 | 11:43
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Hallo zusammen, Eine Frage der Orientierung und aus nicht abwartender Neugierde heraus. Ich habe im Januar bis Mitte Februar 19 eine Reha gehabt. Beantragt in 09/18. Entlassung:unter 3h für den allg. Arbeitsmarkt. Werde jetzt 57 und habe 39 Jahre durchweg Vollzeit gearbeitet und unbefristet 50% SB. Bis Antritt zur Reha war ich knapp 2 Jahre arbeiten.Davor war ich wegen gleicher Symtomatik ca.1 Jahr in Summe mit Wiedereingliederung krank geschrieben inclusive ebenfalls dort stattfindender Rehamaßnahme in 2016 Entlassung damals ebenfalls AU aber mit Wiedereingliederung (2016_Anfang 2017). Nun habe ich auf anraten der Reha einen Antrag auf EMR beim RV gestellt. Dort sagte man mir, dass ich -falls diese genehmigt wird- evtl. Glück haben könnte mit der Anrechnungszeit auf 2019 und nicht auf 2018, da ich ja nicht krank geschrieben war bei Reha Antritt sondern fast 2 Jahre gearbeitet habe und deshalb das Datum der Beantragung evtl. nicht zählt da aus der Arbeitswelt heraus gestellt. Wie seht ihr das? Wie gesagt, ich weiß das ihr auch kein Orakel seid, aber ich würde gerne auf eure doch besseren Kenntnisse/ Erfahrungen zurückgreifen wollen. Vielen Dank im Voraus Peter P.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Peter P.,

in der Rentenversicherung gilt der Grundsatz "Reha vor Rente". Gleichwohl sollen Sie nicht schlechter gestellt werden, wenn Sie zunächst eine Reha-Leistung beantragen obwohl tatsächlich rückwirkend festgestellt wird, dass eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu leisten wäre. Daher gibt es eine gesetzliche Rentenantragsfiktion, sodass der Reha-Antrag auch als Rentenantrag gilt. Dieser Antragsfiktion können Sie jedoch widersprechen solange Sie in Ihrem Dispositionsrecht nicht von dritten Stellen (z.B. Krankenkasse) eingeschränkt sind bzw. wurden.

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6 Antworten

Danielaam 26.02.2019 | 11:58
Wenn du „nur“ arbeitsunfähig bist, wirst du leider vermutlich gar keinen Erfolg auf Erwerbsminderungsrente haben. Den Antrag kannst du natürlich trotzdem stellen, wird aber schwierig werden mit der Bewilligung
Gabriele2504am 26.02.2019 | 12:07
Im August/September bin ich ohne vorherige Krankmeldung in REHA. Entlassen arbeitsunfähig, erwerbsfähig unter 3 Stunden im erlernten Beruf und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Habe voriges Jahr keinen Antrag gestellt. Das Jahr 2018 mit arbeiten und viel Resturlaub überstanden. Ab 04.01.19 Krankmeldung. Am 02.01.19 habe ich vorsorglich einer Umwandlung REHA in Rente widersprochen. Vorige Woche bekam ich Mitteilung der DRV, dass ich rückwirkend ab Juni 2018 (REHA Antragsstellung) befristet voll erwerbsgemindert bin. Allerdings Umwandlung nicht gültig, da Widerspruch im Januar und ich könnte jederzeit neuen Antrag stellen. Werde dies im April tun. Ich fürchte, du hast bei Antragsstellung 2018 keine Chance auf verlängerte Zurechnungszeit.
Peter P.am 26.02.2019 | 14:36
.....ich meine natürlich Reha wurde 09/18 beantragt in 01-02/19 durchgeführt und da war ich bis Antritt Reha noch gesund. EMR wurde in 02/19 beantragt Gruß Peter P.
Gabriele2504am 26.02.2019 | 23:32
Es wird immer wieder behauptet, dass nicht AU entlassen werden darf, wenn man arbeitsfähig in REHA ging. Ich bin nicht krank geschrieben in die REHA und wurde arbeitsunfähig und erwerbsgemindert aus der REHA entlassen.
Michelam 26.02.2019 | 23:08
Was mich etwas wundert ich denke wenn man aus einer Arbeit heraus zu einer Reha geht heißt es doch immer die dürfen dann nicht AU entlassen?!
Peter P.am 27.02.2019 | 06:03
Ich bin jetzt mal gespannt, wie die DRV bezüglich meinem Antrag entscheidet. Und vor allem wie lange wenn zurückgerechnet wird. Oder Ob ich nochmals zu Gutachtern oder so muss, etc. Gruß Peter P.
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