Guten Tag Peter P.,
in der Rentenversicherung gilt der Grundsatz "Reha vor Rente". Gleichwohl sollen Sie nicht schlechter gestellt werden, wenn Sie zunächst eine Reha-Leistung beantragen obwohl tatsächlich rückwirkend festgestellt wird, dass eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu leisten wäre. Daher gibt es eine gesetzliche Rentenantragsfiktion, sodass der Reha-Antrag auch als Rentenantrag gilt. Dieser Antragsfiktion können Sie jedoch widersprechen solange Sie in Ihrem Dispositionsrecht nicht von dritten Stellen (z.B. Krankenkasse) eingeschränkt sind bzw. wurden.