Hallo mudkip,
grundsätzlich gilt, wenn Sie selbstständig tätige Lehrkraft im Haupt- und Nebenberuf oder Erzieher sind, mehr als 450,00 Euro monatlich verdienen und regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, dann sind sie versicherungspflichtig.
Üben Sie mehrere selbstständige Tätigkeiten aus, kann eine Mehrfachversicherungspflicht entstehen. Ein gewerbetreibender Handwerker, der nebenher noch selbstständig als Tennislehrer arbeitet, wird in beiden Tätigkeiten versicherungspflichtig.
Auch die Kombination Beschäftigungsverhältnis plus Selbstständigkeit kann zu einer Mehrfachversicherung führen.
Ihre Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung müssen Sie dann grundsätzlich aus jeder einzelnen entstandenen Versicherungspflicht zahlen, insgesamt jedoch höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Ob in Ihrem speziellen Fall eine Mehrfachversicherungspflicht entsteht, sollten Sie mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter direkt besprechen und ihm die Sachlage schildern.
Liebe Grüße