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Experten-Antwort

Getrennte oder nicht getrennte freiberufliche Tätigkeiten?

von mudkip 19.05.2020 | 17:58
247 Ansichten
5 Antworten

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Hallo zusammen, ich habe eine Frage und zwar geht es um meine zwei freiberuflichen Tätigkeiten. Ich bin als freiberuflicher Englischlehrer und auch freiberuflicher Englischlektor (Korrekturlesen, redaktionelle Bearbeitung, usw.) tätig. Meine Tätigkeit als Lehrer habe ich bei der DRV angemeldet. Jetzt kommt aber die Frage, ob die beiden Tätigkeiten getrennt sind oder nicht. Mein erstes Gedanke ist: ja, sind sie, denn meine Rechnungen können klar zu einer der beiden Tätigkeit zugeordnet werden. Allerdings, was meine Ausgaben betrifft, sind die beiden doch nicht so einfach zu unterscheiden - mein Computer, mein Büro, Büromaterialen usw. werden für beide benutzt. Auch beim Lektorat spezialisiere ich mich u.a. auf Texte, die entweder von nicht-Muttersprachlern sind (und ich gebe konkrete Rückmeldung zu den Fehlern) oder für nicht-Muttersprachler sind (z.B. Lehrmaterialien). Also inhaltlich gibt es schon z.T. Überlappungen. Was zählt zu der Entscheidung mehr? Die klare Trennung, was das Einkommen angeht (also getrennt) oder eher die Tatsache, dass die Ausgaben nicht trennscharf sind und auch z.T. den Inhalt sich überlappt (nicht getrennt)? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo mudkip,

grundsätzlich gilt, wenn Sie selbstständig tätige Lehrkraft im Haupt- und Nebenberuf oder Erzieher sind, mehr als 450,00 Euro monatlich verdienen und regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, dann sind sie versicherungspflichtig.

Üben Sie mehrere selbstständige Tätigkeiten aus, kann eine Mehrfachversicherungspflicht entstehen. Ein gewerbetreibender Handwerker, der nebenher noch selbstständig als Tennislehrer arbeitet, wird in beiden Tätigkeiten versicherungspflichtig.

Auch die Kombination Beschäftigungsverhältnis plus Selbstständigkeit kann zu einer Mehrfachversicherung führen.

Ihre Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung müssen Sie dann grundsätzlich aus jeder einzelnen entstandenen Versicherungspflicht zahlen, insgesamt jedoch höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Ob in Ihrem speziellen Fall eine Mehrfachversicherungspflicht entsteht, sollten Sie mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter direkt besprechen und ihm die Sachlage schildern.

Liebe Grüße

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung
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3 Antworten

DaViam 20.05.2020 | 10:20
Hallo, die freiberufliche Tätigkeit als Lehrer ist grundsätzlich versicherungspflichtig, sofern Sie mehr als 450,-EUR mtl oder 5400,-EUR jährlich verdienen. Die zweite freiberufliche Tätigkeit als Lektor kann evtl auch versicherungspflichtig sind, wenn Sie nur für einen Auftraggeber (Verlag) tätig sind und auch mehr als die o.g. Summen verdienen.
Valzuunam 20.05.2020 | 11:09
Es kommt eventuell auch eine Versicherungspflicht als selbstständiger Publizist (über die Künstlersozialkasse) in Frage, was beitragsrechtlich für Sie positiv wäre; die zahlen nämlich -ganz ähnlich einem Arbeitgeber- die Hälfte des Beitrages, ggf. auch zur Krankenkasse.
mudkip am 20.05.2020 | 11:15
Super, vielen Dank für die ausführlichen Infos!
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