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Gewährleistungsentscheidung

von klaus27.05.2008 | 14:40
2427 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Berufssoldat und nebenbei Ehrenbeamter (ehrenamtlicher Bürgermeister), ich erhalte eine zu versteuernde (1/3 frei) Aufwandsentschädigung von rund 680 €, jetzt soll ich neuerdings sozialabgaben für die Aufwandsentschädigung zahlen, wie kann ich das BmVg davon überzeugen, das sie mir eine Gewährleistungsentscheidung nach § 5 ABs 1 Nr. 2 SGB VI erteilen. Ich übe das Ehrenamt hauptsächlich in der Freizeit aus und finde dies ist auch ein öffentlichher Belang, ich selber habe keine vorteile von der sozialversicherung und meine Gemeinde muss jetzt zusätzliche Kosten tragen. Für eine Hilfestellung wäre ich Ihnen Dankbar, das Bundesministerium stellt sich zur Zeit gegen meinen Antrag mit freundlichem Gruss klaus

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Als Berufssoldat unterliegen Sie in der Rentenversicherung der Versicherungsfreiheit. Diese Freiheit kann sich auch auf weitere Beschäftigungen z.B. als ehrenamtlicher Bürgermeister erstrecken, wenn eine förmliche Gewährleistungsentscheidung vorliegt. Der zuständige Bundesminister bzw. die oberste Verwaltungsbehörde des Landes entscheidet allein über die Ausstellung dieser Gewährleistungsentscheidung. Von Seiten der Rentenversicherung können wir Ihnen in diesem Fall leider nicht weiterhelfen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Einen Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben Sie, wenn mindestens 60 Monate mit Pflichtbeiträgen belegt sind. Die Rente würden dann auf Antrag nach Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze (kommt auf Ihr Geburtsdatum an; Ab Geburtsjahrgang 1964 = 67. Lebensjahr) auf Antrag gezahlt werden. Die Rente wird auf die Pension angerechnet; in welchem Umfang prüft Ihr Versorgungsträger. Sollten Sie mit Erreichen der Regelaltersgrenze die Mindestzeit von 60 Monaten nicht erreicht haben, können Sie sich den von Ihnen gezahlten Beitragsanteil aus den Pflichtbeiträgen erstatten lassen.

1 Antworten

klausam 27.05.2008 | 16:29
Wenn das zuständige Ministerium keine Gewährleistungsentscheidung gibt, werde ich ja durch die Beitragszahlung Rentenansprüche aufbauen, führen diese zur Kürzung der Pension, bzw für die Pension zur Kürzung der Rente, oder kann ich beides nebeneinander erhalten Danke im Voraus klaus
Deutsche Rentenversicherung
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