Als Berufssoldat unterliegen Sie in der Rentenversicherung der Versicherungsfreiheit. Diese Freiheit kann sich auch auf weitere Beschäftigungen z.B. als ehrenamtlicher Bürgermeister erstrecken, wenn eine förmliche Gewährleistungsentscheidung vorliegt. Der zuständige Bundesminister bzw. die oberste Verwaltungsbehörde des Landes entscheidet allein über die Ausstellung dieser Gewährleistungsentscheidung. Von Seiten der Rentenversicherung können wir Ihnen in diesem Fall leider nicht weiterhelfen.