Hallo Manfred K,
da Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, beträgt die Hinzuverdienstgrenze 400,00 Euro mtl. Diese Grenze kann zweimal im Kalenderjahr bis zum doppelten Betrag überschritten werden.
Dieser Hinzuverdienst kann durch Arbeitsverdienst oder auch Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit erzielt werden.
Als Hinzuverdienst gilt dann der monatlich steuerrechtliche Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit.