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Experten-Antwort

Gewicht Gutachten Amtsarzt AfA

von Matthias 6716.04.2015 | 12:19
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25 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo an alle! Folgender Sachverhalt: Ich leide seit 7 Jahren an einer bipolaren Störung. Gesundheitsbedingt musste ich meinen Job 2014 aufgeben. Seit dem 01.10.2014 bin ich bei der AfA arbeitslos gemeldet. Der Amtsarzt hat mich als vollschichtig arbeitsfähig mit erheblichen Einschränkungen befunden. Das Arbeitsamt forderte mich auf, einen Antrag auf "Teilhabe am Arbeitsleben" bei der DRV zu stellen. Der Gutachter der DRV beurteilte mich als erwerbsgemindert und dass eine LTA kein Erfolg bringen wird. Heute bekam ich einen Brief der DRV : "Der Antrag zur Teilhabe gilt als Antrag auf Rente, da Sie nach unsreren Feststellungen vermindert erwerbsfähig sind. Ich soll nun einen Rentenantrag stellen. Meine Frage ist, welches Gutachten hat denn mehr Gewicht zur Bewilligung der EU-Rente? Das Gutachten des Amtsarzt der Arge oder des Gutachters der DRV? Ware schön, wenn mir auch ein Experte der DRV eine Antwort geben kann. Danke im Voraus für alle Antworten!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Matthias 67,

für die Beurteilung, ob eine Rente wegen Erwerbsminderung zu gewähren ist, ist ausschließlich das Gutachten der DRV maßgebend. Ärztliche Unterlagen von der AfA können zur Entscheidungsfindung herangezogen werden. Aber entscheidend ist das Gutachten der DRV.

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24 Antworten

Matthias 67am 16.04.2015 | 13:07
Vielen Dank an den Experten! Ich habe noch eine Nachfrage: Mein Krankheitsbild ist so, dass ich z.B. heute 8 Stunden arbeiten könnte. Morgen aber nicht eine Stunde und ich weiss nie, ob ich am nächsten Tag arbeitsfähig bin. Diagnose bei mir ist eine bipolare Störung 2 mit rapid cycling. Der Wechsel von Hypomanie und schwere Depression ändert sich täglich. Wie wird in so einem Fall die Leistungsfähigkeit bestimmt? Volle oder halbe Erwerbsminderung? Es heisst ja zur Beurteilung: "Regelmäßig fünf Tage Woche". Wie geschildert, weiss ich nie, wie es mir den nächsten geht und ob ich arbeiten kann oder nicht. In der Regel ändert sich mein Zustand zwei- bis dreimal in der Woche. Können Sie mir hier eine Einschätzung geben? Vielen Dank im Voraus!
Matthias 67am 16.04.2015 | 13:20
Benam 16.04.2015 | 14:11
was bedeutet DRV und was AfA? Ich möchte mich bildungsmäßig im sozialen Bereich einarbeiten.
Matthias 67am 16.04.2015 | 14:15
DRV= Deutsche Rentenversicherung AfA = Agentur für Arbeit
Benam 16.04.2015 | 14:18
nett von Dir!!!
Herz1952am 16.04.2015 | 14:39
Hallo Matthias 67 ich denke, dass Sie eine volle EM-Rente bekommen. Von einer regelmäßigen Arbeitszeit kann keine Rede mehr sein. Es lässt sich auch nicht festlegen, an welchen Tagen Sie arbeiten könnten. Ich sage das natürlich unverbindlich. Der Gutachter der DRV muss das bestimmen (können). Bei einer bipolaren Störung dieser Art - schnell wechselnd - (ich denke das ist mit rapid cycling gemeint) glaube ich nicht, dass ein Gutachter sich auf eine regelmäßige Zeit festlegen wird bzw. es könnte auf eine volle Arbeitsmarktrente hinauslaufen. Manche können zwar mit dieser Krankheit noch arbeiten, andere wiederum gar nicht, wobei der Schweregrad "fließend" ist. Ich kann Ihnen nur wünschen, dass es nicht schlimmer wird. Rentenantrag stellen, alle Atteste beilegen und dann erst mal abwarten. Herz1952
Matthias 67am 16.04.2015 | 14:19
Gerne ;-)
Matthias 67am 16.04.2015 | 14:43
Hallo Herz1952, vielen Dank für die ausführliche Antwort! Gruß Matthias 67
Matthias 67am 16.04.2015 | 14:45
@Herz1952: Was ist eine volle Arbeitsmarktrente?
=//=am 16.04.2015 | 16:41
Es wird hier immer wieder der Begriff "Arbeitsmarktrente" verwendet. Das ist nichts anderes als eine volle EM-Rente, wenn das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 3 - unter 6 Stunden beträgt und der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist (wenn keine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt wird) oder als verschlossen gilt. Ist das Leistungsvermögen in der Art gemindert und der Teilzeitarbeitsmarkt ist oder gilt als verschlossen, wird immer eine volle Rente auf Zeit bewilligt. Wird beim gleichen LV eine Teilzeitbeschäftigung von 3 - unter 6 Stunden ausgeübt, wird nur eine teilweise EM-Rente auf Dauer gezahlt. Ich finde, das ist für einen Laien erstmal gar nicht so wichtig. @Matthias 67: Haben Sie von der DRV - außer dem Ablehnungsbescheid der Reha - auch schon ein Schreiben erhalten, dass Sie einen formellen Rentenantrag stellen sollen? In diesem Schreiben steht dann nämlich, ob es eine teilweise Rente auf Zeit, auf Dauer oder eine volle EM-Rente auf Zeit oder auf Dauer geben wird. Warten Sie dieses Schreiben ab, dann wissen Sie auf jeden Fall mehr. ;-)
W*lfgangam 16.04.2015 | 19:51
Hallo Matthias67, das wird erst noch im Rentenverfahren abschließend entschieden, da können alle Möglichkeiten der EM-Rente bei rauskommen. Gruß w.
Matthias 67am 16.04.2015 | 17:53
@ =//= Vielen Dank für die Information! Folgendes steht im Schreiben der DRV: "Ihr Antrag vom 25.11.2014 auf Leisung zur Teilhabe am Arbeitsleben gilt als Rentenantrag." Und weiter: "Der Antrag auf LTA gilt als Antrag auf Rente, wenn Versicherte vermindert erwerbsunfähig sind und ein Erfolg von Leistungen zur Teilahbe nicht zu erwarten sind. Nach unseren Feststellungen sind Sie vermindert erwerbsunfähig. Bitte setzen Sie sich zur Aufnahme des Rentenantrag mit einer der folgenden Stellen in Verbindng......" Leider wurde nicht erwähnt, ob es um eine teilweise Rente auf Zeit, auf Dauer oder eine volle EM-Rente auf Zeit oder auf Dauer geht!?
Cassandraam 17.04.2015 | 06:52
Das stimmt so nicht. In dem Moment, wo das von Matthias 67 angeführte Schreiben erstellt wird, ist bereits über die Rentenart und Rentendauer entschieden. @Matthias67: rufen Sie bei der DRV an und fragen nach.
HotRodam 17.04.2015 | 20:41
Die DRV-Expertin "Cassandra" hat die Behauptung des Herrn "Wolfgang" bereits als Falschaussage entlarvt. Ich beobachte diesen "Wolfgang" übrigens schon eine ganze Weile ! Lies mal "mehr von HotRod" und "mehr von Herr Z." bei TACHELES. Da kannst Du noch viel lernen !
Matthias 67am 17.04.2015 | 21:50
Danke!
Juppam 17.04.2015 | 16:36
Na Du Wochenend Troll,Du hast auch sicher nachvollziehbare Beweise für Deinen Spruch ? Hast Du den SB der DRV bei der Arbeit über die Schulter geschaut ? Oder entspringt das alleine der Tatsache,dass Du Rentenmäßig durch Dauer- Hartz den Zug verpasst hast und Dich nun der Neid der Besitzlosen unmtreibt.
Matthias 67am 17.04.2015 | 21:52
Du hast auch sicher nachvollziehbare Beweise für Deinen Spruch ?
Die DRV-Expertin "Cassandra" hat die Behauptung des Herrn "Wolfgang" bereits als Falschaussage entlarvt. Ich beobachte diesen "Wolfgang" übrigens schon eine ganze Weile ! Lies mal "mehr von HotRod" und "mehr von Herr Z." bei TACHELES. Da kannst Du noch viel lernen ! Bin ein wenig confused. Um was geht es hier?
Schorscham 18.04.2015 | 12:40
Bin ein wenig confused. Um was geht es hier?
Dieser HotRod ist ein frustrierter Choleriker und der "Herr Z." von TACHELES ist ein notorischer Besserwisser, der klüger ist als alle Politiker, Richter und Verfassungsrechtsexperten zusammen. Daher sollte man diese Typen nicht so ernst nehmen. MfG
W*lfgangam 18.04.2015 | 15:14
...nun denn, scheint ja für Sie interessant genug zu sein ;-) Gegenläufig, eine etwaige Beobachtung Ihrer Beiträge ist mir mangels Relevanz noch nicht in den Sinn gekommen. Nebenbei, ich habe doch nichts anderes als Cassandra gesagt, dass dazu _abschließend_ im Rentenverfahren entschieden wird - und auf der Basis der Vorermittlungen kann alles bei rauskommen (was intern festgelegt worden ist, weiß Matthias 67 doch noch gar nicht ...hier vielleicht einer? ;-)) Gruß w.
Onkel Ottoam 18.04.2015 | 16:09
Wenn man sich in der Sozialen Hängematte täglich rund um die Uhr die Eier schaukelt,dann hat man natürlich jede Menge Zeit für solche Beobachtungen. Von Dir etzwas lernen ? Nö,da gibt es nichts,denn das ist nicht meine welt.Und Herr Z.ist in Gerichtskreisen mit erfolglosen Rechtsstreitigkeiten wohl bekannt.Da es bei ihm selbst nicht zum Jurastudium gereicht hat,sind für ihn nun alle Juristen unfähig,während nur er alleine den Durchblick hat. Wobei er seine juristischen Kenntnisse aus " Jura für Dummis " bezieht.
Herr Z.am 19.04.2015 | 18:58
Wer hat schon mal einen Richter gefunden, der erklären kann, weshalb Hartz IV verfassungs-konform sein könnte ? Alle Richter in Deutschland haben einen Eid geschworen, die Bewohner dieses Landes vor Hartz IV-Anhängern zu schützen. Ausweislich §§ 38, 39 DRiG ist allen Richtern untersagt, Aussagen zu verbreiten, die den Eindruck erwecken könnten, Hartz IV könne verfassungs-konform sein. http://www.gesetze-im-internet.de/drig/__38.html http://www.gesetze-im-internet.de/drig/__39.html "Ich habe nicht gewusst, dass der Hartz IV-Verordnungs-Geber lügt", soll bei Richtern wie gehen können ? http://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2004/0201-… Der Hartz IV-Gesetzgeber hat Richtern die Aufgabe zugewiesen, Rechtsprechung als Scharlatanerie zu präsentieren. Dieser Aufforderung kommen viele Richter bereitwillig nach, wobei sich dann die Frage aufdrängt, wer Richter dazu zwingt, bei so etwas mitzumachen ? Fast allen Richtern ist nicht aufgefallen, dass bei Regelsatz / Regelleistung (2005 - 2010) die falsche EVS-Referenz-Gruppe als Basis für den Zahlen-Kram genommen wurde, denn der Gesetzgeber hatte "Haushalte" vorgegeben, ausgewertet wurde aber stattdessen "Ein-Personen-Haushalte". Ab 2011 hat der Gesetzgeber mit § 3 Abs. 2 Nr. 4 RBEG grundsätzlich ausgeschlossen, dass es überhaupt eine gesetzes-konforme EVS-Auswertung geben kann, weil "Anspruch" bei EVS überhaupt nicht erhoben wird. http://www.gesetze-im-internet.de/rbeg/__3.html http://www.gesetze-im-internet.de/gg/index.html http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__27a.html http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209… Herr Z.
Dr. Göbelam 19.04.2015 | 20:15
Du hast auch sicher nachvollziehbare Beweise für Deinen Spruch ?
Die DRV-Expertin "Cassandra" hat die Behauptung des Herrn "Wolfgang" bereits als Falschaussage entlarvt. Ich beobachte diesen "Wolfgang" übrigens schon eine ganze Weile ! Lies mal "mehr von HotRod" und "mehr von Herr Z." bei TACHELES. Da kannst Du noch viel lernen !
Sehr geehrte Herren HotRod und Z., dieser sogenannte "Wolfgang" ist ganz sicher einer von IHNEN. Seien Sie auf der Hut vor ihm, und auch vor SozPol! Die sitzen sicher mit der DRV unter einer Decke und diese Rentenanstalten sind die Schaltzentralen von IHNEN. Dort sammeln SIE daten über uns alle und nehmen uns die Beträge weg. Statt dessen erhalten wir Hungerrenten! Aber ich fürchte, SIE werden versuchen, uns mundtot zu machen! Ich wurde vermutlich von IHNEN mit Diarrhoe infiziert!
GroKoam 20.04.2015 | 19:18
Und Herr Z.ist in Gerichtskreisen mit erfolglosen Rechtsstreitigkeiten wohl bekannt.
Wer hat schon mal einen Richter gefunden, der erklären kann, weshalb Hartz IV verfassungs-konform sein könnte ? Alle Richter in Deutschland haben einen Eid geschworen, die Bewohner dieses Landes vor Hartz IV-Anhängern zu schützen. Ausweislich §§ 38, 39 DRiG ist allen Richtern untersagt, Aussagen zu verbreiten, die den Eindruck erwecken könnten, Hartz IV könne verfassungs-konform sein. http://www.gesetze-im-internet.de/drig/__38.html http://www.gesetze-im-internet.de/drig/__39.html "Ich habe nicht gewusst, dass der Hartz IV-Verordnungs-Geber lügt", soll bei Richtern wie gehen können ? http://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2004/0201-… Der Hartz IV-Gesetzgeber hat Richtern die Aufgabe zugewiesen, Rechtsprechung als Scharlatanerie zu präsentieren. Dieser Aufforderung kommen viele Richter bereitwillig nach, wobei sich dann die Frage aufdrängt, wer Richter dazu zwingt, bei so etwas mitzumachen ? Fast allen Richtern ist nicht aufgefallen, dass bei Regelsatz / Regelleistung (2005 - 2010) die falsche EVS-Referenz-Gruppe als Basis für den Zahlen-Kram genommen wurde, denn der Gesetzgeber hatte "Haushalte" vorgegeben, ausgewertet wurde aber stattdessen "Ein-Personen-Haushalte". Ab 2011 hat der Gesetzgeber mit § 3 Abs. 2 Nr. 4 RBEG grundsätzlich ausgeschlossen, dass es überhaupt eine gesetzes-konforme EVS-Auswertung geben kann, weil "Anspruch" bei EVS überhaupt nicht erhoben wird. http://www.gesetze-im-internet.de/rbeg/__3.html http://www.gesetze-im-internet.de/gg/index.html http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__27a.html http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209… Herr Z.
Leg Dich wieder hin, Du Pfeife.
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