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Experten-Antwort

Gewinn aus Verkauf einer vermieteten Immobilie

von Islandfan17.12.2019 | 08:54
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2 Antworten

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Guten Tag, ich bekomme Witwerrente seit 2013, habe jetzt eine vermietete Wohnung verkauft. Wird der entstandene Gewinn auf das Einkommen zur Witwerrente berechnet?,Ich hatte die Wohnung weniger als 10 Jahre.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Islandfan,

wird durch den Verkauf einer Immobilie ein Gewinn erzielt (Höhe wird vom Finanzamt festgelegt), ist dieser unter Umständen bei der Hinterbliebenenrente anzurechnen. Abhängig ist die Anrechnung davon, nach welchem "Recht" die Hinterbliebenenrente gezahlt wird.

Handelt es sich bei Ihrer Witwerrente um eine Rente nach "neuem Recht", wäre der Gewinn als Einkommen zu berücksichtigen. Bei einer Hinterbliebenenrente nach „altem Recht“ wäre der Veräußerungsgewinn hingegen nicht als Einkommen zu berücksichtigen.

Eine Hinterbliebenenrente wird dann nach "altem Recht" gezahlt, wenn der versicherte Ehegatte vor dem 1. Januar 2002 verstorben ist oder die Ehe vor diesem Tag geschlossen wurde und mindestens ein Ehegatte vor dem 2. Januar 1962 geboren ist. Andernfalls handelt es sich um eine Hinerbliebenenrente nach „neuem Recht“ mit der Folge der Berücksichtigung der Veräußerungsgewinns als Einkommen.

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1 Antworten

Paulam 17.12.2019 | 08:59
Verkauf die Wohnung auf gar keinen Fall vor Ablauf der 10 Jahre. Die Hälfte des Gewinns bekommt nämlich schon das Finanzamt
Deutsche Rentenversicherung
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