Sie werden fünf Monate vor dem Wegfall der befristeten Rente wegen Erwerbsminderung von Ihrem Rentenversicherungsträger angeschrieben, mit dem Hinweis, wenn Sie sich weiterhin für erwerbsgemindert halten, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die Weitergewährung der Rente wird aufgrund dieses Antrags geprüft. Die Prüfung umfasst auch den evtl. Rehabilitationsbedarf zur Wiedereingliederung ins Erwerbsleben. Zur Beschleunigung des Verfahrens sollten Sie dann vorhandene aktuelle medizinische Unterlagen Ihrer behandelnden Ärzte beifügen – haben Sie keine Therapie gemacht, können/müssen insofern auch keine ärztlichen Unterlagen vorgelegt werden. Sie haben hinsichtlich des Antrags auf Weitergewährung der befristeten Rente sowie evtl. Rehabilitationsmaßnahmen von Seiten des Rentenversicherungsträgers dann aber eine sogenannte Mitwirkungspflicht.