Im Rentenantrag geben Sie an, ob für die Entgeltmeldung das Beschäftigungsende abgewartet werden soll.
Alternativ gibt es die Möglichkeit im Rentenantrag anzugeben, dass für die letzten drei Monate der Beschäftigung hochgerechnet werden soll.
z.B.: Rentenbeginn 01.07.2024
Wenn sie eine Hochrechnung wünschen, kann der Rentenversicherungsträger die Entgeltmeldung ihres Arbeitgebers bereits zum
31.03.2024 anfordern und das Entgelt für die Monate April - Juni 2024 hilfsweise aus dem Durchschnitt der letzten 12 Monate
(April 2023 - März 2024) hochrechnen.
Dadurch kann der Rentenbescheid eher erteilt werden.
Sollten Sie die Hochrechnung wünschen, verbleibt es dabei. Es findet keine Überprüfung/Korrektur der Entgelte statt.