Hallo Hedwig T.,
ein Urteil eines Sozialgerichts wird in der Regel nicht zu einer Änderung der Rechtsauffassung der Rentenversicherungsträger führen. Es handelt sich nämlich einerseits nur um die Entscheidung eines Einzelfalles und andererseits werden vergleichbare Sachverhalte von verschiedenen Sozialgerichten immer wieder unterschiedlich beurteilt.
Sofern jedoch eine Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (= oberste Instanz) vorliegt und es sich hierbei um eine ständige Rechtsprechung handelt, führt dies in der Regel zu einer Änderung der Rechtsauffassung der Rentenversicherungsträger.