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Experten-Antwort

Gilt Art. 3 des Grundgesetzes auch in Rentensachen?

von Hedwig T.07.08.2013 | 08:47
1750 Ansichten
12 Antworten

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Ist die DRV verpflichtet rechtskräftige Urteile der Sozialgerichte in Rentensachen auch auf gleichartige bzw. ähnlich gelagerte Rentenfälle anzuwenden? Hat der Bürger einen Anspruch auf Gleichbehandlung gegenüber der DRV, wie es der Art. 3 des Grundgesetzes vorschreibt?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hedwig T.,

ein Urteil eines Sozialgerichts wird in der Regel nicht zu einer Änderung der Rechtsauffassung der Rentenversicherungsträger führen. Es handelt sich nämlich einerseits nur um die Entscheidung eines Einzelfalles und andererseits werden vergleichbare Sachverhalte von verschiedenen Sozialgerichten immer wieder unterschiedlich beurteilt.

Sofern jedoch eine Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (= oberste Instanz) vorliegt und es sich hierbei um eine ständige Rechtsprechung handelt, führt dies in der Regel zu einer Änderung der Rechtsauffassung der Rentenversicherungsträger.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Urteile der Sozialgerichte beziehen sich grundsätzlich erst mal nur auf die im Verfahren beteiligten Parteien, also dem Kläger und den betroffenen Rentenversicherungsträger. Darüber hinaus dienen Urteile des Bundessozialgerichts der Fortbildung des Rechts und der Wahrung der Rechtseinheit. Bei diesen Urteilen prüfen die Rentenversicherungsträger, ob der Entscheidung auch über den Einzelfall hinaus gefolgt werden sollte. Dabei spielen die Rentenkassen keine Rolle.

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10 Antworten

Blomeyeram 07.08.2013 | 12:12
Grund: Das könnte bedeuten, daß durch das Muss der Anwendung auf ähnliche Fälle die Rentenkasse zu stark belastet werden würden.
Wirklich? Könnte es nicht auch preiswerter sein? Ein Urteil ist erst einmal eine Entscheidung einer Einzelsache. Eine generelle Auswirkung ergibt sich erst dann, wenn man von einer ständigen Rechtsprechung ausgehen kann.
Warum kann eine Entscheidung in einer Einzelsache nicht mal so sein, daß ein anderer Fall genau darauf passt? Warum sollte man dann nicht beide Fälle gleich behandeln? Dann zu argumentieren, ein Urteil ist immer eine Einzelfallentscheidung ist im Grunde eine edit, wovon natürlich reichlich gebrauch gemacht wird. Eine Unterscheidung mag sich immer finden und sei sie noch so klein oder belanglos.
....am 07.08.2013 | 12:33
Bei Antragstellung, Widerspruch oder klage kann ja auf das Urteil verwiesen werden. ggf. wir gleich verfahren, aber eine Änderung der Rechtsauffassung wird es auf Grund eines einzelnen SG Urteils sicher nicht geben.
Volker Riebleam 07.08.2013 | 08:55
Theoretisch vielleicht, praktisch jedoch nicht. Grund: Das könnte bedeuten, daß durch das Muss der Anwendung auf ähnliche Fälle die Rentenkasse zu stark belastet werden würden. Und wie man weiß gilt bei der DRV und den Richtern immer noch der Satz: "Recht ist, was die öffentliche Kasse füllt." Deshalb denke ich, sollten sie den Art. 3 des Grundgesetzes ganz schnell vergessen, zumindestens dann, wenn die öffentlichen Kassen tangiert werden.
Armer Schluckeram 07.08.2013 | 22:51
Ich kann dir eine Lösung anbieten, wenn auch eine kostspielige. Wenn du weißt, daß du beim Sozialgericht Berlin (je näher das zuständige Gericht bei der Regierung räumlich angesiedelt ist, desto nachhaltiger ist der Einfluß auf die dortige Gerichte) schlechte Karten hast, dann ziehe doch in den Zuständigkeitsbereich des Sozialgerichts, wo du glaubst bessere Karten zu haben. Vielleicht wohnt auch eine Oma oder Tante dort.
Hans K.am 09.08.2013 | 09:37
Das finde ich bemerkenswert, daß sich eine Behörde einfach auf den Standpunkt stellen kann, wir erkennen rechtskräftig gewordene Gerichtsurteile, mehr oder weniger nicht an. Ob das im Sinne unserer Verfassung, im Sinne eines demokratischen Rechtsstaates ist, scheint mir zumindestens zweifelhaft.
Ajaxam 11.08.2013 | 01:12
Warum sollte die DRV den §3 des Grundgesetzes beachten? Sie scheren sich ja auch nicht um § 1 und § 2!
Frau Laberam 14.08.2013 | 18:07
Ganz recht, die DRV hat wirklich genug mit Rentenanträgen zu tun und ihr steht buchstäblich das Wasser bis zum Hals mit Arbeit. Soll sie sich jetzt auch noch mit solchen Sachen herumschlagen?
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