Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

GKV-Beitrag auf private BU-Rente ?

von Bluesy09.06.2015 | 11:58
1139 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
IN meinem Berufsleben war ich die letzten Jahre freiwillig GKV-versichert. Ich habe aus gesundheitlichen Gründen bei meinem Versicherer einen Antrag auf BU-Rente gestellt. Muss ich nun auf die private BU-Rente GKV-Beiträge zahlen ? Wenn ja: mit welchem Prozentsatz ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.06.2015 | 13:00

Die Deutsche Rentenversicherung prüft nicht welche Ihrer privaten Einkünfte in der Krankenversicherung für die Ermittlung Ihres Beitrags herangezogen werden. Bitte wenden Sie sich für die Klärung dieser Frage an Ihre Krankenversicherung.

8 Antworten

Fritzam 09.06.2015 | 12:25
Für eine private BU-Rente sind keine Beiträge zur GKV zu entrichten.
Gigiam 09.06.2015 | 15:41
Hallo @Bluesy, der Beitrag von @Fritz trifft leider nicht zu. Bei freiwillig in der GKV versicherten Personen richtet sich der Beitrag nach den Gesamteinnahmen, dazu gehört auch die private BU-Rente, aber auch z.B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Nur bei pflichtversicherten Personen wären keine Beiträge zu zahlen. Maßgebend für die Beitragsberechnung ist der allgemeine Beitragssatz der KK + Pflegversicherung. Gigi
Bluesyam 09.06.2015 | 19:00
O.K., Gigi, aber bin ich ohne gesetzliche Erwerbsminderungsrente und "nur" mit einer privaten BU (weit unterhalb der BBG) nicht wieder pflichtversichert in der GKV !?
Bluesyam 09.06.2015 | 19:01
O.K., Gigi, aber bin ich ohne gesetzliche Erwerbsminderungsrente und "nur" mit einer privaten BU (weit unterhalb der BBG) nicht wieder pflichtversichert in der GKV !?
Gigiam 10.06.2015 | 11:08
Hallo @Bluesy, Ihr Ursprungsbeitrag lässt nicht erkennen warum Sie freiwilliges Mitglied in der GKV sind. Das kann verschiedene Gründe haben die bisher unbekannt sind. Gigi
Bluesyam 11.06.2015 | 11:09
Ganz einfach: Als Berufstätiger habe ich oberhalb der BBG verdient - Demnächst lebe ich ausschließlich von meier privaten BU-rente. Was bin ich dann ? Pflichtmitglied GKV oder weiterhin freiwilliges Mitglied ?
W*lfgangam 11.06.2015 | 19:27
Hallo Bluesy, ohne vorrangiges KV-pflichtiges Einkommen (die private BU gehört nicht dazu) oder andere KV-pflichtige Tatbestände (Hartz4 wäre einer, auch EM-Rentenbezug der DRV), können Sie nur freiwilliges Mitglied der GKV sein. Gruß w.
Gigiam 12.06.2015 | 11:05
Ebenfalls ganz einfach: Wenn keine Sachverhalte vorliegen die zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung führen sind Sie weiterhin freiwilliges Mitglied. Spätestens jetzt sollten Sie Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufnehmen damit die Höhe des Beitrages entsprechend (der Gesamteinkünfte) angepasst werden kann. Gigi
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026