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GKV-Beitrag bei Einmalzahlungen

von Markus12.05.2010 | 00:19
1193 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo! Ich bin 62 und im Vorruhestand. Von meinem bisherigen Arbeitgeber bekomme ich eine monatliche Firmenpension von 1100 €. Im Februar dieses Jahres habe ich eine Einmalzahlung (früher genannt Bonus) von 12.000 € erhalten. Meine gesetzliche KV legt für die Berechnung meines monatlichen KV-Beitrages nun Folgendes zugrunde : 12.000/120 = 100 +1100 =1200 €. Ich habe allerdings gehört, dass wenn das 1/120 der Einmalzahlung weniger ist als 125 €, dann wird es für die Berechnung des KV-Beitrages nicht herangezogen. Ist das richtig ? Eine 2. Frage : wenn der Einmalbetrag doch berücksichtigt werden muss, warum dann nicht in dem Monat, an dem er ausgezahlt wurde und stattdessen auf 10 J. verteilt ? Während meines Berufsleben wurde der Bonus ja auch nicht auf 10 J. verteilt. Vielen Dank für Ihre Antwort.

4 Antworten

Falsches Forumam 12.05.2010 | 08:06
DIes ist ein Forum der Rentenversicherung. Fragen bezüglich der Krankenversicherungs-Beitragspflicht / Beitragshöhe sind bitte mit der dafür zuständigen Stelle zu klären. Dies ist die Krankenkasse.
Kollektoram 12.05.2010 | 13:14
Die Krankenkasse zählt alle Firmenzuwendungen zusammen und wenn das mehr als die Freigrenze ( etwa 125 € ) ist, ist der Beitrag für die Summe zu entrichten. Die Rechtsgrundlage für die Einmalzahlung kenne ich nicht, wird aber offensichtlich wie die Kapitalabfindung einer betrieblichen Altersvorsorge berechnet. Ob das hier Anwendung finden kann würde ich an Ihrer Stelle einen fachkundigen Rat einholen.
find ich nichtam 12.05.2010 | 15:40
Nachfrage zu dem 'Zwanzigstel der Bezugsgröße' als versicherungsfreien Betrag: können Sie mit eine Rechtsgrundlage nennen? Vielen Dank!
TCKam 12.05.2010 | 15:49
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