Hallo Erwin,
eine Glaubhaftmachung der Zeit ist grundsätzlich möglich. Hierzu braucht man zum Beispiel Bescheinigungen des Arbeitgebers oder der Krankenkasse, Lohnabrechnungen, Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse, Zeugenerklärungen, etc.
Die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung ist bei Zeiten ab dem 1.1.1992 nicht mehr möglich zur Anerkennung.