Hallo EM-Rentner,
aufgrund der so genannten Besitzschutzregelung des § 88 SGB VI wird Ihre unmittelbar an die Erwerbsminderungsrente anschließende Altersrente nicht niedriger ausfallen als die bisher bezogene EM-Rente. Weitere Abschläge sind also nicht zu befürchten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung