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Experten-Antwort

Gleichzeitige Anträge volle Rente und Teilrente

von Uschi6730.01.2015 | 13:24
1300 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe vor 12 Monaten als Bezieher einer bereist zweimal verlängerten befristeten Teilerwerbslosenrente einen Antrag auf volle Erwebsminderungsrente gestellt. Nach 6 Monaten kam ein Ablehnungsbescheid, auf den hin ich umgehend Widerspruch einlegte. Nach weiteren 4 Monaten ohne Bescheid erhielt ich auf Nachfrage die Information, dass die Verlängerung der Teilerwerbslosenrente unabhängig vom Antrag auf volle Erwerbslosenrente zu stellen sei. Der Antrag auf volle Rente sei noch in Bearbeitung. Ich habe daraufhin einen neuen Antrag auf Verlängerung der Teilerwerbslosenrente gestellt. Nun ist nach weiteren 2 Monaten die befristete Teilerwerbslosenrente abgelaufen und ich habe immer noch auf keinen der Anträge einen Bescheid erhalten. Und somit stehe ich ohne Rentenbezug bzw. Geld da. Meine Frage ist, ob es tatsächlich korrekt ist, dass der Antrag auf volle Erwerbslosenrente in diesem Fall nicht den Antrag auf Verlängerung der Teilerwerbslosenrente einschließt und ich einen gesonderten Verlängerungsantrag stellen musste. Vielen Dank für Antworten

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Uschi67,

grundsätzlich gilt, wegen § 16 SGB I, dass im Falle einer zeitliche begrenzten Leistungsgewährung für den Fall eines neuen Leistungsbegehrens auch eine erneute Antragsstellung erforderlich ist. Da Sie einen erneuten Antrag gestellt haben, kann die Frage, ob bereits im 12 Monaten zuvor gestellten Antrag auf volle Erwerbsminderung eine solcher eigenständiger Antrag auf Weiterzahlung gesehen werden könnte unbeantwortet bleiben.

Sie sollten aber unbedingt beim Rentenversicherungsträger nachfragen, warum über die beiden Rentenanträge noch nicht entschieden wurde. Möglicherweise fehlen angeforderte Gutachten oder ärztliche Stellungnahmen.

Ob dem Antrag auf Weiterzahlung bereits anhand der vorliegenden Unterlagen und unabhängig der Entscheidung über die volle EM vorab entschieden werden kann, kann hier im Forum nicht beurteilt werden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Uschi67,

eine abschließende Empfehlung, Untätigkeitsklage einzulegen oder nicht, können wir Ihnen an dieser Stelle nicht geben.

Der Wortlaut des 88 SGG lautet:

(1) Ist ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts zulässig. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, dass der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus, die verlängert werden kann. Wird innerhalb dieser Frist dem Antrag stattgegeben, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.

(2) Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, dass als angemessene Frist eine solche von drei Monaten gilt.

Bitten Sie doch zunächst um Mitteilung des Sachstandes, warum insbesondere auch über die Verlängerung der Teilrente noch nicht entschieden werden konnte? Sofern Sie eine Auskunft erhalten, die einen zureichenden Grund angibt, dann werden Sie auch mit einer Untätigkeitsklage wohl kaum eine Beschleunigung des Verfahrens erreichen.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Es sind alle erforderlichen Anträge gestellt worden. Der Rentenversicherungsträger muss jetzt die Anträge bescheiden aufgrund der vorliegenden ärztlichen Unterlagen.

Sie sollten beim Rentenversicherungsträger noch einmal nachfragen und eine Bescheiderteil einfordern.

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3 Antworten

Uschi67am 30.01.2015 | 15:29
Es muss im Beitrag Erwerbsminderungsrente und nicht Erwerbslosenrente heißen. Hier lag ein Verschreiber vor.
Uschi67am 02.02.2015 | 17:08
Vielen Dank für die Antwort. Meinen Widerspruch habe ich mit einem rechtlichen Formfehler begründet. Dies war meiner Meinung nach ausreichend, und ich wollte meine zusätzliche medizinische Begründung für etwaigen späteren Bedarf aufheben. Nach 2 Monaten wurde mir gesagt, dass meine Antrag in der Rechtsabteilung ist. Nach einem weiteren Monat wurden mir die gleichen Unterlagen zum Ausfüllen für meine Ärzte zugesendet, die mir nach der Erstantragsstellung schon zugeschickt wurden. Es gab dafür keine neuen medizinischen Aspekte. Diese Fragebögen füllten meine Ärzte und ich aus, und nach einem weiteren Monat wurde mir gesagt, dass meine Angelegenheit diesmal beim medizinischen Dienst bearbeitet würde. Dies ist nun einen Monat her. Soll ich erwägen, Untätigkeitsklage zu erheben?
Uschi67am 04.02.2015 | 11:17
Danke für die Auskunft. Habe höflichst nachgefragt.Antwort es wird keine Auskunft gegeben außerdem hätte die Abteilung einen hohen Krankenstand. Das ist wirklich in meiner Situation nicht Hilfreich .Wie sollte ich nun weiter verfahren?
Deutsche Rentenversicherung
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