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Gleitzeit/Wertguthaben

von Personal09.02.2009 | 11:28
1330 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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In unserer Firma gibt es eine Gleitzeitvereinbarung, die Schwankungen bei der Auslastung regelt. Die Überstunden werden aufgrund der bekannten Vorschriften bei max 250 Stunden gedeckelt. Hat sich hier aufgrund des Flexi II -Gesetzes etwas geändert? Vielen Dank

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 10.02.2009 | 14:52

Bisher galten alle Vereinbarungen, die die Verwendung von Arbeitszeiten oder Arbeitsentgelt für Freistellungen von der Arbeit ermöglichen, als flexible Arbeitszeitregelungen. Zukünftig wird zwischen Wertguthabenvereinbarungen und sonstigen Arbeitszeitvereinbarungen unterschieden. Wertguthabenvereinbarungen liegen hiernach im Rahmen der bisherigen Definition flexibler Arbeitszeitregelungen nur dann vor, wenn ein Wertguthaben als Arbeitsentgeltguthaben aufgebaut wird. Sonstige Arbeitszeitvereinbarungen sind Vereinbarungen, die die flexible Gestaltung der werktäglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit oder den Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszeitzyklen ermöglichen.

Daher werden auch Arbeitszeitregelungen wie zum Beispiel Gleitzeitvereinbarungen, die eine Freistellung von mehr als 250 Stunden ermöglichen, zukünftig nicht mehr von den besonderen Regelungen für Wertguthabenvereinbarungen erfasst werden.

Das bedeutet, dass die "Deckelung" auf 250 Stunden bei Gleitzeitvereinbarungen entfällt.

3 Antworten

Falsches Forumam 09.02.2009 | 11:47
Dies ist ein Forum der deutschen Rentenversicherung.
Für alles richtiges Forumam 09.02.2009 | 12:13
wieso falsches Forum?Hier wird soviel tolles erzählt warum nicht auch über Felix II?
Knut Rassmussenam 09.02.2009 | 13:54
Von Flexi II sind Wertguthaben betroffen, keine Stundenanhäufungen. Werfen Sie doch mal bitte einen Blick in § 7b SGB IV.
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