Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo „SGB“, wie Sie sicher wissen, ist das Gesetz zu Änderungen bezüglich der Gleitzone noch nicht in Kraft getreten (Verkündung noch offen). Die Sonderregelungen für die beitragspflichtigen Einnahmen in der Gleitzone sind derzeit im §163(10) SGB VI zu finden. In der Kommentierung des SGB VI finden Sie auch die ausführliche Formel zur Berechnung (Seite 817). Noch ist keine Aktualisierung des SGB VI erfolgt. Vielleicht grundsätzlich so viel: Die Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen ist von den Gesamtsozialversicherungsabgaben abhängig. Da sich sowohl die Beitragssätze für die Pflege,- als auch in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 01.01.2013 ändern werden, ändert sich somit auch der Faktor „F“. Stellen Sie bitte nach Verkündung des Gesetzes im Januar kommenden Jahres erneut die Frage.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.