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Experten-Antwort

Grad d. Behinderung 50%

von trixi06.08.2016 | 16:28
962 Ansichten
2 Antworten

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Eine Freundin von mir ist 64 Jahre, sie hat einen Grad d. Behinderung von 50 %. Kann sie ohne Abzüge jetzt in Rente gehen oder doch erst mit 65 J + 6 M. Vielen Dank für eine Auskunft.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo trixi,

der Antwort von W*lfgang können wir nichts mehr hinzufügen und schließen uns den Ausführungen an..

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 06.08.2016 | 17:10
Hallo trixi, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist dann möglich, wenn mind. GdB 50 UND 35 Versicherungsjahre vorhanden sind - sonst nutzt selbst GdB 100 nichts. Mit 64 wird sie schon mehrfache Rentenauskünfte erhalten haben, wo vorne im Textteil die einzelnen Rentenarten mit den Zugangsvoraussetzungen aufgeführt sind. Auch, wie viele Monate dazu erforderlich sind/wie viele vorhanden/noch fehlen. Wie gesagt, ohne 35 Versicherungsjahre ist der GdB bedeutungslos. Wenn Sie/Ihre Freundin da unsicher ist: ab in die nächste Beratungsstelle und prüfen lassen. Und ja nicht auf eine abschlagsfreie Rente nur um des Abschlags willen warten. Da der Hintergrund / etwaige Beschäftigung / ist das Rentenkonto wirklich richtig und vollständig geklärt, hier nicht bekannt ist, empfiehlt sich generell ein Beratungsgespräch. Gruß w.
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