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Experten-Antwort

Grenwert Altersrente- Unfallrente

von Herbert Hallmann21.01.2011 | 12:47
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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habe eine Unfallrente 20% Erwebsminderung 1997 auszahlen lassen . Betrag damals 173000DM. Monatliche Rente war 1997 920 DM Unfall war 1992, Altersrente lt .Renten info Brief vorraussichtlich 2030 Euro. Wie sieht die Rentenhöhe bei anrechnung der Unfallrente aus? Vielen Dank im Voraus Herbert

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herbert Hallman,

wenn eine Unfallrente abgefunden wurde, dann wird sie für den Zeitraum auf die RV-Rente angerechnet, für den sie gelten sollte.

Die entsprechenden Werte für die Berechnung lässt sich die Rentenversicherung von Ihrer Unfallversicherung bescheinigen. Wenn Sie ensprechende Angaben Ihrer Unfallversicherung über den jetzt für Sie geltenden Monatsbetrag und Jahresarbeitsverdienst hätten, würde Ihnen in jeder Auskunfts- und Beratungsstelle der RV gern eine individuelle Probeberechnung durchgeführt.

Ob die Angaben von Forumsteilnehmer Hans korrekt sind, kann ich leider nicht beurteilen, da mir dazu erforderliche Angaben fehlen.

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2 Antworten

Hansam 21.01.2011 | 13:17
Ihre Unfallrente wurde damals mit dem Faktor 15,67 abgefunden. Eine Anrechnung bei der gesetzlichen Rente hat somit nach der Abfindung noch für 15,67 Jahre zu erfolgen, somit bis ins Jahr 2013. Würden Sie heute die Unfallrente noch erhalten, wäre sie seit 1997 von 920 DM auf 526 EUR gestiegen. Bei einer MdE von 20% würde der Jahresarbeitsverdienst 47.350 EUR heute betragen. Ihre Altersrente würde somit bis 2013 durch die Unfallrente nur ruhen, wenn sie höher als 2.300 EUR ist.
Hansam 24.01.2011 | 13:07
Ein ausführlicher Rechenweg für unsere/n Experten/in (und natürlich auch für Herbert Hallmann): Berechnung der Dauer der Anrechnung nach der Abfindung: 173.000,00 DM : 920 DM : 12 Monate = 15,67 Jahre Berechnung des Ruhensbetrages: Die Anpassungsfaktoren der Unfallrente betrugen nach dem Jahr der Abfindung: 01.07.1998: 0,23% 01.07.1999: 1,30% 01.07.2000: 0,60% 01.07.2001: 1,91% 01.07.2002: 2,16% 01.07.2003: 1,04% 01.07.2007: 0,54% 01.07.2008: 1,10% 01.07.2009: 2,41% In den nicht aufgeführten Jahren fand keine Anpssung statt. 920 DM mit den Anpassungsfaktoren mulipiziert ergibt eine fiktiver heutige Rentenhöhe von 526,12 EUR. Die Unfallrente beträgt 1/12 von 2/3 des Jahresarbeitsverdienstes, mulipliziert mit der Minderung der Erwerbsfähigkeit. Bei einer MdE von 20% und einer Rentenhöhe von 526,12 EUR berägt der Jahresarbeitsverdienst somit 47.350,80 EUR. Ermittlung des Grenzbetrages nach § 93 SGB VI: 47.350,80 EUR * 70% / 12 * 1,0 = 2.762,13 EUR Die Unfallrente ist noch um den Grundrentenbetrag nach dem BVG zu vermindern: 526,12 EUR - 82,00 EUR = 444,12 EUR Übersteigt die Summe der Renten aus der Renten- und Unfallversicherung den Grenzbetrag, so ist die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung um den übersteigenden Betrag zu mindern. Somit beträgt der Höchstbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, bis zu dem sich keine Minderung ergibt: 2.762,13 EUR - 444,12 EUR = 2.318,01 EUR Gerundet sind dies die im ersten Beitrag angegebenen 2.300,00 EUR. Da die angegebenen 2.030,00 EUR unter den 2.300,00 EUR liegen, ergibt sich hier kein Ruhensbetrag.
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