Hallo Herbert Hallman,
wenn eine Unfallrente abgefunden wurde, dann wird sie für den Zeitraum auf die RV-Rente angerechnet, für den sie gelten sollte.
Die entsprechenden Werte für die Berechnung lässt sich die Rentenversicherung von Ihrer Unfallversicherung bescheinigen. Wenn Sie ensprechende Angaben Ihrer Unfallversicherung über den jetzt für Sie geltenden Monatsbetrag und Jahresarbeitsverdienst hätten, würde Ihnen in jeder Auskunfts- und Beratungsstelle der RV gern eine individuelle Probeberechnung durchgeführt.
Ob die Angaben von Forumsteilnehmer Hans korrekt sind, kann ich leider nicht beurteilen, da mir dazu erforderliche Angaben fehlen.