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Experten-Antwort

Grenzgänger nach AT

von Andreas28.07.2020 | 12:38
227 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, ich arbeite seit einigen Wochen in Österreich und habe aufgrund meines Wohnsitzes in DE Grenzgängerstatus (unbefristet, keine Entsendung). Von meinem bisherigen Arbeitgeber in DE kam nun die Bestätigung der Abmeldung von der Sozialversicherung in DE und Sozialabgaben zahle ich jetzt in AT. Muss ich nun noch irgendwas für die Deutsche Rentenversicherung ausfüllen damit man das dort mitbekommt (wegen dem geführten Rentenkonto) oder ist dies erst notwendig wenn man irgendwann mal Rente beantragt bzw. wieder in das deutsche Sozialsystem eintritt? Im Internet finde ich dazu was mit einem Formular E207, allerdings finde ich nirgendwo einen Hinweis ob man das gleich mit Aufnahme einer Auslandsbeschäftigung oder erst nach Beendigung ausfüllen muss.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andreas,

soweit Sie nur noch eine Beschäftigung in Österreich ausüben, müssen Sie dies der Deutschen Rentenversicherung nicht gesondert mitteilen. Für Ihr deutsches Rentenversicherungskonto ist dies aktuell unerheblich. Beantragen Sie in der Zukunft eine Leistung der Deutschen Rentenversicherung werden Sie explizit befragt, ob auch Zeiten im Ausland zurückgelegt wurden. Dann werden die erforderlichen Ermittlungen durch Ihren zuständigen deutschen Rentenversicherungsträger geführt. Hierzu wurde bisher der Vordruck E207 genutzt, der allerdings zukünftig durch andere Vordrucke ersetzt wird.

Sollte es notwendig werden, dass Sie in Deutschland Ihren Status als Grenzgänger nachweisen müssen, kann dies mit der sogenannten A1-Bescheinigung erfolgen. Diese wird auf Antrag von (Ihnen und) Ihrem Arbeitgeber in Österreich ausgestellt. Bei Bedarf können Sie sich diesbezüglich an Ihren österreichischen Arbeitgeber wenden.

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2 Antworten

Schadeam 28.07.2020 | 13:10
Momentan - nach einigen Wochen in Österreich - brauchen Sie gar nichts unternehmen. Wenn Sie im nächsten Versicherungsverlauf konkret nach Fehlzeiten gefragt werden, können Sie die Zeit in Österreich angeben und dann auch den E207 (oder neu P4000) ausfüllen, dann tauschen die Länder die Zeiten aus. Jetzt was zu machen wäre eine relativ überflüssige Beschäftigung der Behörden.
Andreasam 28.07.2020 | 14:47
Danke für die klare Auskunft!
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