Hallo Andreas,
soweit Sie nur noch eine Beschäftigung in Österreich ausüben, müssen Sie dies der Deutschen Rentenversicherung nicht gesondert mitteilen. Für Ihr deutsches Rentenversicherungskonto ist dies aktuell unerheblich. Beantragen Sie in der Zukunft eine Leistung der Deutschen Rentenversicherung werden Sie explizit befragt, ob auch Zeiten im Ausland zurückgelegt wurden. Dann werden die erforderlichen Ermittlungen durch Ihren zuständigen deutschen Rentenversicherungsträger geführt. Hierzu wurde bisher der Vordruck E207 genutzt, der allerdings zukünftig durch andere Vordrucke ersetzt wird.
Sollte es notwendig werden, dass Sie in Deutschland Ihren Status als Grenzgänger nachweisen müssen, kann dies mit der sogenannten A1-Bescheinigung erfolgen. Diese wird auf Antrag von (Ihnen und) Ihrem Arbeitgeber in Österreich ausgestellt. Bei Bedarf können Sie sich diesbezüglich an Ihren österreichischen Arbeitgeber wenden.