Hallo Maria,
durch den Rentenversicherungsträger kann ein Gründungszuschuss geleistet werden, wenn
- die selbständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt und
- damit Arbeitslosigkeit beendet wird,
- die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachgewiesen ist und
- die persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit dargelegt sind.
Setzen Sie sich bezüglich des Gründungszuschusses gern mit Ihrem Rehafachberater zusammen. Dieser kann womöglich bereits grob einschätzen, ob eine solche Selbstständigkeit mit Ihrem Gesundheitsbild vereinbar ist, sie dafür geeignet sind und der Arbeitsmarkt dies hergibt. Gegebenenfalls kann der Rehafachberater auch bei der Antragsstellung assistieren und Ihnen genau sagen, was zur Prüfung alles benötigt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam