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Experten-Antwort

Gründungszuschuss Teilhabe am Arbeitsleben

von Maria22.11.2024 | 12:56
140 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich nehme zur Zeit an der IWR Maßnahme der DRV teil.Im.Rahmen dessen mache ich ein Praktikum als Immobilienmaklerin.Hier hätte ich die Chance selbständig weiter zu arbeiten. Teilhabe am Arbeitsleben bzw die IWR Maßnahme geht bis Ende Januar. Kann man dann Teilhabe am Arbeitsleben verlängern und dann einen Gründungszuschuss bekommen im Rahmen der Beruflichen Rehamaßnahme? Anschließend an die IWR Maßnahme? Bzw wie sind die Möglichkeiten für einen Gründungszuschuss bei Selbständigkeit?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung
Antwort auf Lesen bildet!https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/G0320.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Hallo Maria,

 

durch den Rentenversicherungsträger kann ein Gründungszuschuss geleistet werden, wenn

- die selbständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt und

- damit Arbeitslosigkeit beendet wird,

- die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachgewiesen ist und

- die persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit dargelegt sind.

 

Setzen Sie sich bezüglich des Gründungszuschusses gern mit Ihrem Rehafachberater zusammen. Dieser kann womöglich bereits grob einschätzen, ob eine solche Selbstständigkeit mit Ihrem Gesundheitsbild vereinbar ist, sie dafür geeignet sind und der Arbeitsmarkt dies hergibt. Gegebenenfalls kann der Rehafachberater auch bei der Antragsstellung assistieren und Ihnen genau sagen, was zur Prüfung alles benötigt wird.

 

Zum nachlesen: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/09_SGB_IX/pp_0026_50/gra_sgb009_p_0049.html#doc1574720bodyText11

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

 

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3 Antworten

Fliederam 22.11.2024 | 13:26
Unter Ziffer 7 finden Sie hier noch weitere Infos zum Gründungszuschuss: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
Infos aus erster Handam 22.11.2024 | 14:56
Wie das alles genau gehandhabt wird, erfahren Sie bei Ihrem Reha-Fachberater. Nur er kennt ihre Akte und kann einschätzen, ob dieser Beruf in der Selbständigkeit für Sie in Frage kommt.
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