Hallo Siri,
die Entscheidung ob "Große Witwenrente" oder "Kleine Witwenrente" richtet sich nach dem Alter der hinterbliebenen Person. Die Große Witwenrente kann nach dem vollendeten 47. Lebensjahr unbefristet gezahlt werden und ist unabhängig vom Datum der Heirat. Die Geburts- und Heiratsdaten spielen nur für die Einkommensanrechnung eine Rolle und bestimmen das anzuwendende Recht.