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Experten-Antwort

Große oder kleine Witwenrente

von Siri16.09.2024 | 13:21
387 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wir haben 1999 geheiratet. Sind aber 1965 und 1963 geboren . Bedeutet das nun, das dem verstorbenen Ehepartner , im Fall der Fälle , nur eine Witwenrente über 24 Monate zusteht ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Siri,

 

die Entscheidung ob "Große Witwenrente" oder "Kleine Witwenrente" richtet sich nach dem Alter der hinterbliebenen Person. Die Große Witwenrente kann nach dem vollendeten 47. Lebensjahr unbefristet gezahlt werden und ist unabhängig vom Datum der Heirat. Die Geburts- und Heiratsdaten spielen nur für die Einkommensanrechnung eine Rolle und bestimmen das anzuwendende Recht. 

 

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3 Antworten

Schadeam 16.09.2024 | 13:35
Dem verstorbenen Ehepartner steht gar nichts zu, grins. Aber rein altersmäßig (heute 61 und 59 Jahre alt) kann es nicht mehr um die kleine Witwenrente gehen,egal wer überlebt gibt es die große.
Anonymam 16.09.2024 | 13:35
Da Sie beide über 47 sind, kommt nur die große Witwenrente infrage. Ihr Einkommen bzw. Vermögen kann aber dazu führen, dass kein Zahlbetrag rechnerisch rauskommt. Die ersten drei Monate (Sterbevierteljahr) gibt es immer monatlich zu 100% der großen Witwenrente. Ein Antrag ist in diesem Fall immer nötig. Weitere Informationen können Sie hier nachlesen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-R…
Mondkindam 16.09.2024 | 13:40
Nachdem Sie beide schon das 47. Lebensjahr vollendet haben besteht im Todesfall -egal wer stirbt- Anspruch auf die große Witwenrente, die ist zeitlich nicht beschränkt. Da auf die Witwen- bzw. Witwerrente Einkommen angerechnet wird, kann es höchsten dazu kommen, dass sich kein Zahlbetrag ergibt weil das Einkommen zu hoch ist.
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