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Experten-Antwort

Größere Einzahlung ?

von Rudolf25.04.2017 | 13:37
1377 Ansichten
17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ! Für die Steuer geht bei Abfindung sehr viel verloren. Meine Frage daher: Kann man in die Rentenversicherung größere Beträge auf einmal einzahlen ? Macht das Sinn ? Oder wäre da so was wie Rürup besser geeignet ? Wie viel Mehr an Rente gibt es denn für z.B. 10000€ ? Danke für Antworten !

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.04.2017 | 14:42

Hallo Rudolf,

bei 10.000 EUR Beitragszahlung landet man etwa bei 44,00 EUR Monatsrente.

Da Sie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abrechnen müssen, könnten es netto 40 EUR sein. Sie erreichen also in 250 Monaten die Plusminusnullgrenze.

16 Antworten

Konnyam 25.04.2017 | 13:50
Hallo, für 10000 € ca.30-40€ mehr Rente.
Fortitude oneam 25.04.2017 | 13:49
Sie schon wieder. Ganz ehrlich für jemanden wie Sie der angeblich im IT Bereich als Programmierer tätig war und nur 100.000 Euro - finde ich ein bisschen wenig - Die Steuern sind trotzdem fällig. :-)
Rudolfam 25.04.2017 | 13:58
Ist doch nur ein Zeichen dafür, wie bei uns in der freien Wirtschaft mit Schwerbehinderten umgegangen wird ! Wirst du richtig krank, ist es vorbei mit der Karriere. Ich musste in der heißen Phase sogar Gehaltskürzungen hinnehmen, hatte aber nicht die Kraft, etwas dagegen zu unternehmen. Musste ja froh sein, dass sie mich nicht rausschmeißen und dann alles noch beschissener gewesen wäre. (Sozialamt, Hartz4, Erwerbsgemindertenarmenrente......) Oben habe ich 10.000€ geschrieben, besser lesbar ? Ich rechne mir das dann auf den Betrag, den ich einzahlen würde selbst hoch. Ich habe auch nicht geschrieben, dass ich alles einzahlen will. Will halt wissen, ob es sich lohnen würde.
Rudolfam 25.04.2017 | 14:01
Danke Konny, na ja, viel ist das nicht......
Rudolfam 25.04.2017 | 14:53
21 Jahre also ca. Die Rente wird aber in der Zeit etwas steigen, denke ich, so dass der Break Even etwas früher erreicht wäre. Meine Frau ist 15 Jahre jünger als ich, bekommt aber von mir nur noch 55% Witwenrente. Selbst wird sie eh nie eine gescheite Rente sammeln, nach 20 Jahren gerade mal 250€ bisher. Also 25.000 € für ca. 100€ mehr Rente monatlich....... Die Frage bitte noch beantworten Experte: Kann ich den Betrag erst kurz vor meinem Rentenantritt einzahlen ?
Rudolfam 25.04.2017 | 14:13
Kann man eigentlich auch kurz vor Rentenantritt einzahlen ? Oder muss es da einen zeitlichen Abstand geben ?
kein Experteam 25.04.2017 | 15:03
Sie können sogar neben dem Bezug einer vorgezogenen Altersrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillige Beiträge einzahlen.
****am 25.04.2017 | 15:06
Zitat von Rudolf anzeigen
Hallo, für 10000 € ca.30-40€ mehr Rente.
Danke Konny, na ja, viel ist das nicht...... Hallo Rudolf, na mit dem Rechnen haben Sie es nicht so. Bei einer Einzahlung von 10.000 E und einer Bruttorente von 44.- E mtl. x 12 erhalten Sie als Brutto-Jahresrente 528 Euro ( Minus 11% KV/PV= 58,08 E oder plus 7,3% Beitragszuschuss zur freiw. oder privaten KV = 38,54 E) das entspricht, ohne Berücksichtigung von Steuervorteilen im Jahr der Einzahlung, einer Rendite von 4,7 - 5,6 % vor Steuern und ohne Berücksichtigung von zukünftigen Rentenanpassungen. Suchen Sie mal eine Geldanlage wo Sie auf Dauer einen höheren Ertrag haben und informieren uns alle anschließend. Viel Spass beim Suchen
Rudolfam 25.04.2017 | 15:17
Zitat von **** anzeigen
Danke Konny, na ja, viel ist das nicht...... Hallo Rudolf, na mit dem Rechnen haben Sie es nicht so. Bei einer Einzahlung von 10.000 E und einer Bruttorente von 44.- E mtl. x 12 erhalten Sie als Brutto-Jahresrente 528 Euro ( Minus 11% KV/PV= 58,08 E oder plus 7,3% Beitragszuschuss zur freiw. oder privaten KV = 38,54 E) das entspricht, ohne Berücksichtigung von Steuervorteilen im Jahr der Einzahlung, einer Rendite von 4,7 - 5,6 % vor Steuern und ohne Berücksichtigung von zukünftigen Rentenanpassungen. Suchen Sie mal eine Geldanlage wo Sie auf Dauer einen höheren Ertrag haben und informieren uns alle anschließend. Viel Spass beim Suchen
Ja, da gebe ich Ihnen durchaus recht. Habe mir das auch mal aufs Jahr hochgerechnet und da sieht das dann schon besser aus. Auf den ersten Blick sah das nicht so gut aus. Wohnungen sind inzwischen bei uns so teuer geworden, dass man damit die Rendite bei weitem nicht mehr erreichen würde. Dazu noch das Risiko und den Ärger den man sich einhandeln kann. Wieso eigentlich freiwillig oder privat versichert ? Man ist doch automatisch bei der KVDR versichert oder ? Aber meine Frage steht immer noch: Kann man das auch kompakt kurz vor dem Renteneintritt einzahlen oder gibt es eine Hürde ?
Hermannam 25.04.2017 | 16:04
Hallo Rudolf! Sie schrieben: Man ist doch automatisch bei der KVdR versichert. Ganz so einfach wie Sie sich das vorstellen ist es nicht. Besonders wenn Sie in der zweiten Hälfte teilweise privat versichert waren. Gesetzestext: Paragraf SGB V Versicherungspflichtig sind Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben (maßgeblich ist immer der Tag an dem der Antrag gestellt wird, nicht ab wann die Rente gezahlt wird) wenn Sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrages mindestens 9/10 der zweiten Hälfte des Zeitraums Mitglied oder nach Paragraf 10 versichert waren. Um es besser zu verdeutlichen: Zwischen der erstmaligen Aufnahme der Erwerbstätigkeit ( z.B. Beginn einer Ausbildung/Lehrvertrag) und der Rentenantragsstellung, nennt man Gesamtes Erwerbsleben = gleich Rahmenfrist, die sich in die erste Hälfte und die zweite Hälfte beziffert. Mindestens 9/10 dieser zweiten Hälfte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert (Pflichtversicherung, freiwillige Mitgliedschaft, Familienversichert) bedeutet Vorversicherungszeit erfüllt und dann sind Sie bei der KVdR weiterversichert, bei der Sie zuletzt als AN auch versichert waren. Die Krankenkasse überprüft ihre Angaben, die Sie bei Antragsstellung angegeben haben sehr genau. Die Berechnungsmethode der Krankenkasse erfolgt exakt auf Jahr(e), Monat(e), Tag(e). Fehlt auch nur ein Tag um auf die 9/10 der Vorversicherungszeit in der zweiten Hälfte zu kommen, werden Sie nicht in der KVdR aufgenommen. Mit freundlichen Grüßen Hermann
Rudolfam 25.04.2017 | 16:29
Hallo Herrmann, Danke für deinen Beitrag. Ich habe schon immer unter der Beitragsbemessungsgrenze verdient. Also ich war mein ganzes Leben gesetzlich versichert. Dann müsste das mit der KVDR kein Problem darstellen oder ? Wenn Zeiten dazwischen sind, ohne dass ich erwerbstätig bin, dann würde ich mich bei meiner Frau familienversichern, die arbeitet voll. Aber ich merke schon, es lauern überall Gefahren, und Fettnäpfchen in die man reintappen kann. Wie ist das eigentlich, wenn wir für einige Zeit ins Ausland gehen würden, ausserhalb Europas, ohne versichert zu sein, und ich erst bei Rückkehr den Rentenantrag stelle ? Gibt es dann Probleme mit der KVDR ?
Hermannam 25.04.2017 | 17:03
Hallo Rudolf, Nochmal: Entscheidend ist die Zeit der gesetzlichen Krankenversicherung in der 2. Hälfte deines gesamten Erwerbslebens. Als Beispiel angenommen, du hättest von Beginn deiner erstmaligen Erwerbstätigkeit, meistens ist das der Beginn der Lehrzeit bis zu dem Tag der Rentenantragstellung zusammen 48 Jahre. Die zweite Hälfte davon sind dann 24 Jahre, davon 9/10 = grobgerechnet 21 + 2/3 Jahre, die rückwärts gerechnet vom Beginn/Antrag des Rentenantrages taggenau seitens der Krankenkasse methodisch errechnet werden. Anbei dieser Link, der dss Prozedere ziemlich gut erklärt: http://www.bavers.de/.cm4all/iproc.php/BAVers_KVdR_Beispiel%20mi… Falls Du noch ein paar Jahre außerhalb Deutschlands möglicherweise nicht gesetzlich krankenversichert bist, hängt eventuell mit dem Sozialversicherungsabkommen der betreffenden Länder ab, in Übersee, dürfte das meiner Kenntnis nicht so sein, kann das eventuell dazu führen, das deine Vorversicherungszeit nicht erfüllt ist. Vielleicht können dir andere Forumsbenutzer dazu etwas antworten. Mit freundlichen Grüßen Hermann
Rudolfam 25.04.2017 | 17:39
Danke Herrmann ! das sind alles Sachen, die man beachten muss. Jetzt treibt mich aber noch was anderes um, was mir gerade eingefallen ist. Wenn man die Abfindung in die Rente einzahlt und ich in die Schwerbehindertenrente gehe später. Werden die 10,8% Abschläge dann auch von meiner Einzahlung vorgenommen ?
Hermannam 25.04.2017 | 18:15
Zitat von Rudolf anzeigen
Hallo Rudolf, ein ausgewiesener Experte für Schwerbehindertenrente, bin ich zugegebener Maßen nicht. Ich glaube aber in diesem Forum mal gelesen zu haben, das die 10,8 Prozent bleiben und die Einzahlungen bis zur Regelaltersrente als zusätzliche umgewandelte EP (Entgeltpunkte) zu der gezahlten Rente hinzugerechnet werden. Wenn du es genau wissen willst, rufe sicherheitshalber telefonisch bei der DRV unter der 0800 er Rufnummer an, die werden es dir 100 % sagen können. Vielleicht antworten dir auch noch die versierten Schwergewichte der hiesigen Forumsteilnehmer, die gerade nicht online sind. Ich kann mir auch vorstellen, das der Kollege vom Expertenteam sich dieser Frage annimmt. Einen angenehmen Abend wünscht dir Hermann PS: Fragen sind dazu da, das man sie stellt. Die Masse der anständigen Teilnehmer sind sehr nett und hilfsbereit. Selbst mir wurde in diesem Forum mal geholfen und ich war dankbar darüber, von dem Wissensstand der Teilnehmer, einschl. des Experten zu partizipieren.
W*lfgangam 25.04.2017 | 20:00
Zitat von Hermann anzeigen
Ergänzend: Das sind eher Fragen, die das Callcenter DRV sicher nicht beantworten kann - Rudolf kann es ja mal testen ;-) > Rudolf: Wie ist das eigentlich, wenn wir für einige Zeit ins Ausland gehen würden, ausserhalb Europas, ohne versichert zu sein, und ich erst bei Rückkehr den Rentenantrag stelle ? Gibt es dann Probleme mit der KVDR ? schon 2,5 bis 3 Jahre 'Luft' in der nicht europäischen KV in der 2. Hälfte bedeuten das Ende der KVdR - freiwillige GKV folgt, was dann nicht unbedingt von Nachteil sein muss, wenn die Rente ü1000 EUR beträgt. > Meine Frau (...) Selbst wird sie eh nie eine gescheite Rente sammeln, nach 20 Jahren gerade mal 250€ bisher. Würde sie in der Summe die Sozialhilfegrenze dann überspringen können - wenn ja, deutlich, so dass auch Wohngeld ausscheidet? Unterhalb dieser Grenzwerte sind Einzahlungen zur Erhöhung der Rente schlicht Blödsinn/kürzt das Sozialamt weg. Tipp: mal ausführlich zu allen Fragen beraten lassen, hier wird nur im Detail das eine oder andere zusammen gestochert, ohne individuell die möglichen Ansprüche von Ihnen beiden beurteilen zu können. Gruß w.
senf-dazuam 26.04.2017 | 14:47
Zitat von Rudolf anzeigen
Hallo Rudolf! Es gibt einige Möglichkeiten, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Gab es eine bAV in Ihrem nun abgefundenen Arbeitsleben? Falls ja, kann es aufgrund §187b SGB VI die Möglichkeit geben, in die Rente einzuzahlen. Auch die Wunsch, einem Abschlag bei vorzeitigem Bezug der Altersrente entgegen zu wirken, kann zwischen dem 50. Geburtstag und dem Rentenbeginn genutzt werden, um einen größeren Betrag einzuzahlen (§ 187a SGB VI). Dieser erhöht dann auch später die Witwenrente ... Ansonsten sind freiwillige Beiträge nur möglich, wenn keine Versicherungspflicht besteht. Und bei allem ist noch zu betrachten, wie sich der Betrag auf die jährlichen Steuern auswirkt, ggf. macht es Sinn einen größeren Betrag in mehrere Posten zu splitten und auf mehrere Jahre verteilt einzuzahlen. Beratung bei der DRV und beim Steuerberater sind da hilfreich ...
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