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Experten-Antwort

Große Sorge um Rente nach der EMR

von Mitch10.04.2017 | 11:55
1936 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Ich beziehe seit nunmehr ca 10 Jahren eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Mir bereitet sehr große Sorge, wie es nun weitergeht und vor allem, wie ich im Rentenalter klar kommen soll. Ich habe schon des Öfteren gelesen, dass die Umwandlung der EMR in einer Altersrente keine finanziellen Nachteile bringen soll, aber da ab dem 60. Lebensjahr eine Versicherung wegfällt, deren Leistung ich im Moment noch beziehe, komme ich mit der normalen Rente nicht klar. Meine Frage nun: Steigt die Rente evtl. noch nach Umwandlung der EMR- Rente und die zweite Frage wäre: Kann ich evtl jetzt privat in der Rentenversicherung einzahlen, damit ich eine höhere Altersrente erhalte? Der Zeitraum wäre noch ca. 10-15 Jahre. Ich bedanke mich recht herzlich

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mitch,

bei der Umwandlung in eine Altersrente ändert sich die Rentenhöhe üblicherweise nicht; zumindest darf die Altersrente nicht geringer sein als die vorherige Erwerbsminderungsrente. Aufgrund der Zurechnungszeit, die bei Ihrer Erwerbsminderungsrente berücksichtigt wurde, ergibt sich durch die Zahlung freiwilliger Beiträge bestenfalls wenn diese sehr hoch ist noch ein gewisser zusätzlicher Rentenbetrag für Ihre Altersrente. Näheres hierzu und zu Ihrer Frage, wie Sie noch ergänzend fürs Alter vorsorgen können, erfahren Sie bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Dort werden auch sogenannte Intensivgespräche zur Altersvorsorge angeboten, bei denen Ihnen Möglichkeiten einer ergänzenden Altersvorsorge aufgezeigt werden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Nein, einen zusätzlichen Abschlag haben Sie bei der Altersrente nicht.

Wenn die Gesetze in 10-15 Jahren noch so sind wie heute, werden Sie beim Wechsel von EM Rente in Altersrente in aller Regel den unveränderten Zahlbetrag erhalten.

Nun zum Abschlagsausgleich (Altersrente): das ist nach der neuen Gesetzgebung frühestens ab 50 möglich, also erst ab in 3 Jahren. Was das kostet können Sie sich zu gegebener Zeit errechnet lassen.

So gesehen macht es für einen 47 Jährigen heute noch nicht viel Sinn sich darüber heute schon konkret zu informieren.

Das "Preis- Leistungsverhältnis" wurde bereits dargestellt, beispielsweise von @KSC; ob sich solche Zahlungen für den Einzelnen lohnen können oder nicht sind individuelle Entscheidungen.

Die gemachten Aussagen zur freiwilligen Versicherung (z.B. von @W*lfgang) sind dem Grunde nach zutreffend. Freiwillige Versicherung ist möglich jedoch nicht in allen Fällen sinnvoll.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

13 Antworten

=//=am 10.04.2017 | 12:34
Die Altersrente wird vermutlich und tatsächlich nicht höher als die Erwerbsminderungsrente sein und die Erhöhung der Altersrente durch Zahlung freiwilliger Beiträge ist auch nur dann der Fall, wenn hohe Beiträge gezahlt werden. Sie sollten sich diesbezüglich bei Ihrer DRV persönlich beraten lassen.
Fortitude oneam 10.04.2017 | 12:59
Ihre zukünftige Altersrente wird nicht weniger sein als die EMR (Bestandsschutz). Eine freiwillige, zusätzliche Einzahlung dürfte wenig luktariv sein. Alternativ bleibt Ihnen nur die private Vorsorge. Die meisten Erwerbsminderungsrenter haben das gleiche Problem und finanzielle Existenzängste . Mfg
W*lfgangam 10.04.2017 | 19:21
Hallo Mitch, eine freiwillige Versicherung neben der EM-Rente ist möglich. Beachten Sie aber auch den Hinweis von Fortitude one, dass verdammt hohe Beiträge erforderlich sind, um überhaupt einen Mehrwert zu erzielen (Stichwort: bewertete Zurechnungszeit, die bereits Punkte für 'umsonst' enthält, die erst mal 'überzahlt' werden müssten). Die Ausgleichszahlung für eine Rentenminderung (Abschlag) bei der Altersrente könnte eine Alternative sein, da diese 'eingekauften' Punkte oben drauf kommen. Gang zur Beratungsstelle angesagt, da werden Sie auch mit Probeberechnungen zu den jeweiligen Konstellationen versorgt - nach heutigem Rechtsstand natürlich nur. Gruß w.
Dr. Eisenbartham 10.04.2017 | 19:36
Ja, ja. Intensivgespräche das klingt ja gefährlich. Klingt so nach Intensivstation wie im Krankenhaus. Er oder Sie ist auf der Intensiv. So klingt es schon besser, wenn es nicht gerade kurz vor dem Abkratzen ist. Ob dann mehr raus kommt?
H. Grünstedtam 10.04.2017 | 19:44
Wenn du Ossi bist, kommen in den nächsten Jahren noch ein paar kräftige Renten-Steigerungen hinzu. Ich sage nur Ost-West-Rentenanpassung. Also nur Geduld haben. Wenn du Wessi bist, ja dann kannste bald am Hungertuch nagen. Die werden wie üblich nur mit ein paar Brotkrummen abgespeist. Du kann man nur sagen: Pech gehabt.
Mitcham 10.04.2017 | 19:44
Hallo! Das mit "Ausgleichszahlung für eine Rentenminderung (Abschlag) bei der Altersrente könnte eine Alternative sein, da diese 'eingekauften' Punkte oben drauf kommen." habe ich nicht verstanden. Sind das die Prozente, die mir abgezogen wurden (10,irgendwas) weil ich vor dem 65. Rente beziehe? Bekomme ich die im Alter nicht mehr abgezogen? Ich werde mir mal ein Beratungsgespräch einholen, wenngleich ich befürchte, nicht immer wird meine Problematik verstanden und die richtigen Vorschläge werden mir dann unterbreitet. Ich habe da schon "Hanebüchenes" erlebt. Auf jeden Fall vielen Dank an alle, die sich mein Problem angenommen haben.
W*lfgangam 10.04.2017 | 20:31
Zitat von Mitch anzeigenausblenden
Hallo Mitch, Die Prozente, die Ihnen jetzt bei der EM-Rente abgezogen wurden, bleiben auch so bestehen/für ihre bisherigen Punkte/Werte aus dem zurückgelegten Versicherungsleben – dafür/für die Abzüge bei der EM-Rente, ist keine Ausgleichszahlung möglich. Es geht um die Prozente, die Ihnen bei der künftigen vorgezogenen Altersrente abgezogen werden, DAFÜR ist ist eine Ausgleichszahlung (auch ratenweise) möglich. Drucken Sie einfach den gesamten Beitrag aus und nehmen Sie den in die Beratungsstelle mit, dann müssen die nicht lange Rumrätseln, worum es geht. Gruß w.
KSCam 10.04.2017 | 21:08
Auch beim Abschlagsausgleich für die Altersrente habe ich Bedenken, denn durch die erhöhte Rente haben Sie den eingezahlten Betrag erst nach 16-18 Jahren Rentenbezug reingeholt. Vielleicht etwas früher, wenn sich noch Steuern sparen lassen. Aber sind Sie überhaupt steuerpflichtig mit Ihrer Rente? Wer keine Steuern zahlt, kann auch nichts absetzen. Haben Sie überhaupt entsprechende Ersparnisse? Beim Ausgleich von 50 € Rentenabschlag reden wir von einer Einmalzahlung von etwa 10.000 €. Und wenn die AR erst in 10-15 Jahren beginnt........ob sich das rechnet? Aber lassen Sie es sich errechnen, DRV anschreiben und nachfragen. PS: wer bei der Beratung hanebüchenes hört, fragt oft auch hanebüchenes.......
Mitcham 10.04.2017 | 22:40
"Wir" sind nicht gesund, sonst würden "wir" keine Erwerbsminderungsrente beziehen
H. Ohlmühlam 10.04.2017 | 21:33
Ein guter Rat ist es sicherlich sich mal vorweg bzw. in Gedanken schon mal ausgabenmäßig an die kleinere Brieftasche zu gewöhnen oder vertraut zu machen: Schon mal sich erkundigen wo im Ort die Tafel ist. Wo gibt es im Ort das günstige Elefantenbier? Auch Weinliebhaber kommen mit kleiner Brieftasche bei den Württemberger Weinen noch auf ihre Kosten! Und nun Kopf hoch. Hauptsache wir sind gesund. Denn das ist das Wichtigste.
taxmanam 11.04.2017 | 08:54
man kann die ausgleichszahlungen auch in raten leisten. ich meine, bis zu 2 pro jahr, macht bloß kaum einer!
Mitcham 11.04.2017 | 09:24
Hi zusammen. Also wenn ich ehrlich bin, ich habe es immer noch nicht ganz verstanden. Aber ich versuche mal wiedrzugeben, was ich glaube verstanden zu haben: Ich habe nun in der jetzigen Zeit die Möglichkeit eine Ausgleichzahlung an die Rentenversicherung zu leisten, die den späteren Abschlag für eine frühzeitig in Anspruch genommene Altersrente ausgleicht. Somit würde ich also in die Altersrente abschlagsfrei gehen. Ich bin im moment 47 Jahre, eine solche Auskunft erteilt die Rentenversicherung erst ab dem 50. bzw. 54. Lebensjahr, wenn es stimmt, was ich gelesen habe. Was mit noch nicht klar ist ist der Umstand, ob ich überhaupt nach einer EMR und natlosen Umwandlung in einer Altersrente nochmals einen Abschlag zahlen muss? Im Moment wird mir ja schon der Abschlag von über 10% abgezogen... muss ich dann bei Umwandlung nochmals bis zu 10,8 % Abschlag hinnehmen? Entschuldigung, aber mir leuchte es noch nicht ganz ein. Ich habe mir mal einige Rechenbeispiele im Internet angesehen, die berechnen, wie hoch eine etwaige Abschlagszahlung sein kann... puhh... sicherlich muss ich das für mich persönlich rehcnen lassen, aber die ersten Zahlen scheinen doch sehr hoch zu sein und nicht lohnenswert. Das aber wie gesagt nur aus dem Bauch heraum geschätzt. Nochmals vielen Dank für die ernsthaft gemeinten Ratschläge! Mitch
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