Hallo Mark,
im Prinzip haben Sie das richtig erstanden.
Eine Witwen-(auch Witwer-)rente unterteilt sich in große bzw. kleine Hinterbliebenenrente.
Große Hinterbliebenenrente gibt es ab einer gewissen Altersgrenze (oder früher wenn Kinder erzogen werden).
Unter Umständen (wenn die Witwe/der Witwer erst 40 Jahre jung ist) wird zunächst "nur" eine kleine Witwen-/Witwerrente gezahlt (und diese auch nur zeitlich befristet für 2 Jahre), anschließend wird eine Hinterbliebenenrente nicht gezahlt und wenn die Witwe/der Witwer 47 Jahre alt wird kommt die große Witwen-/Witwerrente zum tragen.