Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Große Witwenrente

von Mark27.02.2017 | 10:18
1039 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, folgende Fragen habe ich zu, o.g. Thema: a) sehe ich das richtig, dass z.B. ein Ehepass, was über 20 Jahre verheiratet ist, keine Große Witwenrente erhält, wenn noch nicht das entsprechende Alter (zwischen 45 - 47 Jahre) erreicht ist, wohl aber ein Ehepaar was z.B. gerade zwei Jahre verheiratet ist, ab die Altersgrenze (älter 45 Jahre) erreicht hat? b) sehe ich es richtig, wenn nach über 20 jähriger Ehe ein Partner (48 Jahre) die Altersgrenze erreicht hat, der andere aber noch nicht (42 Jahre) der jüngere Ehepartner Glück haben muss, dass der ältere Partner nicht stirbt, da nur der ältere Partner Anspruch auf die Große Witwenrente hat? Danke für Ihre Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mark,

im Prinzip haben Sie das richtig erstanden.

Eine Witwen-(auch Witwer-)rente unterteilt sich in große bzw. kleine Hinterbliebenenrente.

Große Hinterbliebenenrente gibt es ab einer gewissen Altersgrenze (oder früher wenn Kinder erzogen werden).

Unter Umständen (wenn die Witwe/der Witwer erst 40 Jahre jung ist) wird zunächst "nur" eine kleine Witwen-/Witwerrente gezahlt (und diese auch nur zeitlich befristet für 2 Jahre), anschließend wird eine Hinterbliebenenrente nicht gezahlt und wenn die Witwe/der Witwer 47 Jahre alt wird kommt die große Witwen-/Witwerrente zum tragen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

@ Schade

Ihre Antwort hat jetzt aber zur Niveauhebung an dieser Stelle auch nicht wirklich beigetragen.

Ich bin für gewöhnlich mehr Inhalt und Qualität von Ihnen gewohnt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

Helauam 27.02.2017 | 10:31
Viel Glück bei der Klausur.
Schadeam 27.02.2017 | 13:32
Natürlich ist es ein Glück wenn ein Ehepartner nicht stirbt, sondern lange lebt. Oder heiratet man neuerdings in der Hoffnung dass der Partner bald abnippelt und man rasch eine Hinterbliebenenrente bekommt? Wieder mal ne typische Faschingsfrage - oder Klausurfrage.
Markam 27.02.2017 | 18:39
Bitte schließen Sie meinen Beitrag mitdieser Nachricht, damit ich mich nicht weiter mit nicht gerade konstruktiven Nachrichten beschäftigen muss. Vielen Dank.
W*lgangam 27.02.2017 | 19:59
Hallo Mark, wie in allen Foren finden Sie nützliche und weniger nützliche Hinweise/Beiträge ...wobei das DRV-Forum ziemlich 'sauber' gehalten/moderiert wird - und, so kleine 'Bemerkungen' sollten nicht wirklich die gesamten sinnvollen Beiträge zu Ihrer Frage erübrigen. Wie sie richtig erkannt haben, ist nicht die Ehedauer als solche entscheidend für die Frage "kleine/große Witwenrente", sondern einzig und allein der Eintritt des Sterbefalles /Alter der/des Überlebenden und _besondere_ persönliche Voraussetzungen, die dann doch statt der kleinen zu einer großen Hinterbliebenenrente führen. Im Detail können Sie das in diesem Merkblatt noch mal in Ruhe nachlesen. Auf die Unterschiede 'neues/altes' Hinterbliebenenrentenrecht wird dort ebenfalls eingegangen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Gruß w. PS: es liegt natürlich ganz an Ihnen, wie weit/lange Sie sich mit nicht konstruktiven Nachrichten beschäftigen wollen, oder ?! …ich hätte da schlicht keine Nerv für, Runterscrollen und weiter ;-)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026