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Experten-Antwort

Große Witwenrente

von Mannometer27.09.2020 | 12:09
119 Ansichten
7 Antworten

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Meine Oma wird im Oktober 95 und bezieht neben ihrer geringen regulären Altersrente auch eine Große Witwenrente, weil Opa 1995 für tot erklärt wurde mit dem Datum 01.04.1945(Kurlandkessel). Nun kam ein Schreiben von der DRV Bund, das die Große Witwenrente eingestellt werden soll. Ist dies korrekt oder ein ganz bösartiger Scherz? Wenn korrekt, dann würde ich gerne erfahren wollen, welche Grundlage das ganze Vorgehen hat. Danke für die Auskunft.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mannometer,

wenn eine Rente eingestellt werden soll, dann steht immer eine Begründung in dem Schreiben der Deutschen Rentenversicherung. Bitte wenden Sie sich direkt an den zuständigen Rentenversicherungsträger und fragen dort nach.

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6 Antworten

Berateram 27.09.2020 | 12:33
Hier kennt niemand den Grund. Wenn er aus dem Schreiben nicht hervorgeht, sollte man unter der im Bescheid angegeben Telefonnummer mit der zuständigen Sachbearbeitung Rücksprache halten.
Janaam 27.09.2020 | 14:22
Es muss doch eine Begründung in dem Schreiben stehen.
W°lfgangam 29.09.2020 | 20:26
Hallo Mannometer, ansatzweise Begründung: - Oma hat wieder geheiratet ...wohl unwahrscheinlich, oder!? - es wurde/jetzt festgestellt, das Opa keine 60 Monate als Mindestversicherungszeit in der Rentenversicherung hatte, was Grundvoraussetzung für eine Witwenrente wäre, sie deswegen zu Unrecht gezahlt worden ist. Wie oben mehrfach erwähnt, die Begründung steht definitiv in dem Schreiben drin. Sie können sich mit dem Schreiben auch an Ihr örtliches Versicherungsamt im Landkreis oder der kreisfreien Stadt wenden, um dort Hilfe/Aufklärung zu bekommen. Die telef. Kontaktaufnahme in alle Richtungen ist zz. sehr eingeschränkt/überlastet ...geht aber auch via E-Mail, Fax, und schlicht analog mit Brief-Post. Gruß w.
Ouzam 29.09.2020 | 21:55
Da passt irgendwas nicht zusammen. Wenn er für verschollen erklärt wurde, gibts doch eine Rente nach 49 SGB VI? Hier bestimmt die DRV den Todestag. Schauen Sie in den Bescheid was los ist.
Valzuunam 30.09.2020 | 08:07
Und was spricht Ihrer Auffassung nach dagegen, dass die Rentenversicherung eben jenen 01.04.1945 festgestellt hat? Ausreichend belastbare Anhaltspunkte liegen ja vor. Aber vor allem: in wiefern ist das für die Antwort auf die Frage relevant?
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