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Experten-Antwort

große Witwenrente

von Inga24.06.2016 | 20:18
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9 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, mein Mann und ich (beide 51), verheiratet seit 1991, kinderlos. Ich bin nicht berufstätig. Mein Mann ist der Alleinverdiener und bekommt ca. 3000,-- Euro netto. Er arbeitet seit seinem Studium seit 1991 durchgehend. Wie hoch wäre die Witwenrente, sollte mein Mann jetzt, dh. mit 51, versterben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Inga,

Ihre Fragen wurden von W*lfgang und asdfg bereits beantwortet. Den Ausführungen schließen wir uns an.

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8 Antworten

W*lfgangam 24.06.2016 | 20:44
Hallo Inga, 700 - 900 netto würde ich mal schätzen. Ausgangswert ist seine letzte Renteninformation - rechts im Kasten finden Sie 3 Beträge, der obere Wert/Erwerbsminderungsrente ist der, der auch bei einer Hinterbliebenenrente in etwa als 100 % Wert sich ergeben würde ...könnte bei 1400/1600 stehen, da er bereits mit 26 mit dem Studium fertig war und seitdem im Mittel etwa 1,5 Entgeltpunkte erzielt hat. Ergibt sich grob aus der Rückrechnung seines aktuellen Netto-Lohns. Als 'jüngere' Versicherte gilt für Sie das 'neue' Hinterbliebenenrentenrecht, insofern dann 55 % von seiner vollen EM-Rente, die ersten 3 Monate immer 100 %. KV/PV noch abgezogen ...meine Schätzung könnte passen (wenn Sie auf die letzte Renteninformation ab 07.2015 auch noch 4,25 % Rentenanpassung zum 01.07.2016 draufrechnen). Sofern Sie als Überlebende allerdings über Kapitalerträge und/oder ähnliche eigene Einkünfte verfügen würden, kann es zu einer Kürzung/Nullzahlung der Witwenrente kommen, wenn der Betrag dieser Einkünfte 803 EUR mtl. überschreitet. Suchen Sie mal bei Gelegenheit zusammen eine Beratungsstelle auf und lassen sich das genauer erklären bzw. aktuell einschätzen. Gruß w.
Ingaam 24.06.2016 | 21:56
Hallo Wolfgang, danke für die rasche Nachricht. Ich habe die Zahl auf dem letzten Bescheid gefunden. Es sind 1721 Euro. 55% davon und dann noch KV PV (was ist das?) abziehen? Ich kann durch eigene Erkrankung, leider ohne Diagnose, aber mit chron. starken Beschwerden, nur 10 h pro Woche arbeiten und habe daher Zukunftsängste. Ich befürchte, dass mich jemand zwingen könnte ganztags arbeiten zu gehen, da ich eben keine Erwerbsminderung oder Schwerbehinderung o.ä. anerkannt bekomme. Wenn ich also mit der Witwenrente und einem Minijob überleben könnte, wäre ich mehr als beruhigt. Viele Grüße. Inga
Icham 25.06.2016 | 15:13
Zitat von Inga anzeigen
Hört sich an wie bei mir. Ich kenne diese Ängste. Bei mir dasselbe Bild, 50 Jahre alt, Mann vor 2 Jahren verstorben, selber chronisch krank ohne Schwerbehinderung, nicht erwerbstätig. Ich lebe jetzt von 1050 netto große Witwenrente. Kleiner Tipp, evtl. gibt es noch einen Kinderzuschlag dazu, wenn Kinder vorhanden. Kopf hoch, es geht immer weiter!
W*lfgangam 25.06.2016 | 16:03
Zitat von Inga anzeigen
Hallo Inga, KV/PV sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge - wenn Sie gesetzlich kranken-/pflegeversichert sind UND die Pflichtversicherung ab Rentenbeginn möglich ist. Sind Sie privat KV oder kommt nur eine freiwillige KV/PV in der gesetzlichen Krankenkasse infrage, sieht die ausgezahlte Rente/Beitragsaufwendungen KV/PV etwa anders aus ...dann bitte nochmal nachfragen. Gruß w.
Angelikaam 25.06.2016 | 17:40
Hallo , Ich meine Sie haben Anspruch auf 60 %. Siehe unten Witwen oder Witwer, welche nach dem 31.12.2001 die Ehe eingegangen sind oder bei denen beide Ehegatten unter 40 Jahre alt sind, werden nach dem neuen Hinterbliebenengesetz behandelt und erhalten lediglich 55 Prozent der großen Witwenrente. Wer vor dem 01.01.2002 die Ehe geschlossen hat, wird nach den alten Regelungen 60 Prozent erhalten. Die Voraussetzungen für die große Witwenrente müssen jedoch gegeben sein. So erhält der Hinterbliebene die große Witwenrente erst, wenn der Hinterbliebene entweder • erwerbsunfähig ist, • sich um ein behindertes Kind kümmert, • für ein waisenrentenberechtigtes Kind Sorge trägt, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat • oder das 45. Lebensjahr vollendet hat.
asdfgam 25.06.2016 | 17:51
Zitat von Angelika anzeigen
Wer vor dem 01.01.2002 die Ehe geschlossen hat, wird nach den alten Regelungen 60 Prozent erhalten.
Falsch Das alte Hinterbliebenenrecht gilt nur, wenn - die Ehe vor dem 01.01.2002 geschlossen wurde UND - mindestens ein Ehepartner vor dem 02.01.1961 geboren. Inga schrieb (am 24.06.16), dass beide Ehegatten 51 Jahre alt sind 2016 - 51 = *1965 Da beide Ehepartner nach 1960 geboren sind, gilt neues Hinterbliebenenrecht (d.h. 55%; 'verschäfte' Einkommensanrechnung; dafür möglicher 'Kinderzuschlag' (siehe Beitrag von 'ich'))
Ingaam 26.06.2016 | 08:23
Hallo, danke Wolfgang, ich fühle mich jetzt sicherer. @Nahla Es gibt immer noch viele Symptome/Krankheitsbilder, die die Patienten sehr quälen und für die die Medizin nur ein müdes Lächeln übrig hat. Hohn statt Hilfe, da geht es sicher nicht nur mir so. @Ich Danke für Ihre guten Worte. Ich wünsche Ihnen alles Liebe. Allen anderen herzlichen Dank für die Mühe. Inga
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