Hallo Inga,
Ihre Fragen wurden von W*lfgang und asdfg bereits beantwortet. Den Ausführungen schließen wir uns an.
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Hallo Inga,
Ihre Fragen wurden von W*lfgang und asdfg bereits beantwortet. Den Ausführungen schließen wir uns an.
Wer vor dem 01.01.2002 die Ehe geschlossen hat, wird nach den alten Regelungen 60 Prozent erhalten.Falsch Das alte Hinterbliebenenrecht gilt nur, wenn - die Ehe vor dem 01.01.2002 geschlossen wurde UND - mindestens ein Ehepartner vor dem 02.01.1961 geboren. Inga schrieb (am 24.06.16), dass beide Ehegatten 51 Jahre alt sind 2016 - 51 = *1965 Da beide Ehepartner nach 1960 geboren sind, gilt neues Hinterbliebenenrecht (d.h. 55%; 'verschäfte' Einkommensanrechnung; dafür möglicher 'Kinderzuschlag' (siehe Beitrag von 'ich'))
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