Bevor die Arbeitslosigkeit endet, sollten Sie auf jedem Fall einen Beratungstermin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle wahrnehmen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Wichtig ist dabei die Frage, wie ein bestehender Versicherungsschutz für eine Rente wegen Erwerbsminderung für die Zukunft erhalten werden kann bis ein evtl. Anspruch auf eine Altersrente besteht. Dies kann zum einen erfolgen über die weitere Meldung bei der Arbeitsagentur. Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug können als sogen. Anrechnungszeiten den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aufrecht erhalten. Durch die evtl. Zahlung von freiwilligen Beiträgen kann auch die Anwartschaft für eine Erwerbsminderungsrente aufrecht erhalten werden. Sie sollten sich beide Möglichkeiten beim persönlichen Beratungsgespräch erläutern lassen.