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Experten-Antwort

große Witwenrente / Hinterbliebenenrente der BG Anrechnung / anderslautende Aussagen

von Hannah23.01.2013 | 15:55
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Vater hatte eine anerkannte Berufskrankheit, die jedoch erst nach dem Renteneintritt gemeldet und auch anerkannt wurde. Eine Rente zu Lebzeiten wurde damals abgelehnt. Nach seinem Ableben wurden wir gefragt, ob wir einer Obduktion zustimmen (haben wir abgelehnt), da dann die Aussichten auf Hinterbliebenenversorgung durch die BG ggf. besser wären. Trotzdem wurde anerkannt, dass er an der Berufskrankeit verstorben ist, und meiner Mutter wurde eine BG-Rente i. H. v. 1200,-- Euro in Aussicht gestellt. Wir waren sehr zögerlich mit unserer Erleichterung, aber nachdem mehrere Stellen (u.a. die Auskunftsstelle der Rentenversicherung sowie die Sachbearbeiterin der Rentenstelle) uns sagten, dass sie der Meinung wären, es würde nicht zu einer Anrechnung kommen (sehr geringe eigene Rente, große Witwenrente, BG-Hinterbliebenenversorung) bzw. es gäbe in jedem Fall aber wenigstens den Freibetrag, waren wir doch ein wenig erleichtert. Gerade rief mich nun die SB der Rentenversicherung an, dass sie sich wohl doch getäuscht hätte und dass jetzt am Ende nach all ihren Berechnungen voraussichtlich 85 Euro übrig bleiben werden. Wie können wir denn nun darauf vertrauen, dass das wirklich richtig ist? Wie kann es denn sein, dass die Aussagen vorher alle anderslautend waren? Gibt es Einspruchsmöglichkeiten? Meine Güte - und dafür lassen einige Leute ihre Toten auch noch obduzieren!!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.01.2013 | 16:15

Hallo Hannah,

bitte warten Sie zunächst den schriftlichen Rentenbescheid ab, aus dem die Anrechnung der Rente mit der entsprechenden Rechtsgrundlage (§ 93 Sechstes Sozialgesetzbuch) hervorgeht. Sie können dann mit dem Bescheid erneut in eine Beratungsstelle der Rentenversicherung kommen, damit Ihnen die Rechtslage erläutert werden kann.

2 Antworten

KSCam 23.01.2013 | 17:22
So ganz kann ich Ihre Sorge / Beschwerde nicht nachvollziehen. Dass Rente + BG Rente weniger sind, als wenn es kein Geld von der BG gäbe kann m.E. nicht vorkommen. Somit haben Sie immerhin 85 € mehr als wenn die Berufskrankheit nicht anerkannt worden wäre. Wäre es besser nichts von der BG zu bekommen und nur die Witwenrente?
Hannaham 23.01.2013 | 20:09
Naja, ich kann den "Aufriss" nicht nachvollziehen, der da betrieben wird. Es wird einem eindrücklich geraten, den Toten mit Aussicht auf eine "hohe Rente von der BG" obduzieren zu lassen. Was bin ich froh, dass wir das nicht gemacht haben!!! Außerdem ist es m. E. ein Behördenwahnsinn erster Güte. Hier kommt etwas dazu, da wird fast alles (nämlich über 90 %) wieder abgezogen. Was sind das für Verwaltungskosten?! Linke Tasche, rechte Tasche. Wer bekommt denn überhaupt nennenswerte Beträge? Worin begründet sich, dass die eingezahlte Rente in dem Maß gekürzt wird, wenn man an einer Berufserkrankung gestorben ist? Und nachdem ich zunächst ja angenommen hatte, dass es genau so sein würde, haben mir 3 Stellen gesagt, es würde nicht in dem Maße gekürzt werden (eine Kürzung ist natürlich nachvollziehbar, aber dass es keinen Freibetrag gibt, finde ich unrecht). Da hatte meine Mutter schon eine Sorge weniger - die jetzt dann doch wieder da ist. Zwar hat sie eine Rente durch meinen Vater, aber eine eigene Rente ist quasi nicht existent - da machen sich schon bei der Witwenrente 40 % sehr bemerkbar. Ehrlich - wir haben jetzt ein 3/4 Jahr Behördenwahnsinn hinter uns, den wir nichtmal ansatzweise angestoßen haben. Es wird Zeit, dass Ruhe einkehrt - und die wäre ohne die 85 Euro schon viel früher eingekehrt. Das kann aber nur jemand nachvollziehen, der das erlebt hat.
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