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Experten-Antwort

Große Witwenrente, Regelaltersrente

von Carolin Erdmann09.02.2016 | 08:11
1726 Ansichten
7 Antworten

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Hallo, seit des Ablebens meines Ehemannes beziehe ich die große Witwenrente (nach altem Recht) der Deutschen Rentenversicherung sowie eine Betriebsrente für Hinterbliebene der VBL. Was geschieht mit diesen Leistungen, wenn die Regelaltersrente einsetzt? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.02.2016 | 10:49

Hallo Frau Erdmann,

ja, sofern Ihre Regelaltersrente den Freibetrag (derzeit in den alten Bundesländern 771,14 Euro) nicht übersteigt, werden allen Renten voll ausgezahlt.

6 Antworten

Charlyam 09.02.2016 | 08:40
Sobal Sie die Regelaltersrente bekommen wird diese auf die Witwenrente angerechnet. Allerdings nur ein Teil davon. Kurze Beispielrechnung: BRUTTORegelaltersrente - 14 % = fiktive Nettorente fiktive Nettorente x 40 % = Anrechnungsbetrag auf die Witwenrente Die Betriebsrente müsste unvermindert weitergezahlt werden.
Carolin Erdmannam 09.02.2016 | 08:56
Vielen Dank für Ihre umgehende Antwort. Ihre Beispielrechnung mal mit fiktiven Zahlen gerechnet ergäbe also: Regelaltersrente: 500 EUR Witwenrente: 1000 EUR Fiktive Nettorente = 500 EUR - 14% (70 EUR) = 430 EUR Anrechnungsbetrag auf die Witwenrente = 430 EUR - 40% = 258 EUR Monatlicher Auszahlbetrag: 1000 EUR - 258 EUR = 743 EUR + 500 EUR (Regelaltersrente) + VBL-Rente. Ist das so korrekt?
Magnus am 09.02.2016 | 09:46
Zitat von Charly anzeigen
Die fiktive Nettorente wird nur dann auf die Witwenrente angerechnet, wenn der Freibetrag von derzeit 771,14 € überschritten wird! Nachdem in Ihrem Beispiel die Regelaltersrente unter dem Freibetrag liegt, erfolgt überhaupt keine Einkommensanrechnung.
Charlyam 09.02.2016 | 10:29
Upsi.... ja hab ich voll übersehen. Also nochmal Bruttorente (z. B. 1000 €) - 14 % = Fiktives Netto (z. B. 860 €) Wenn das Fiktive Netto den Freibetrag von 771,14 € übersteigt (z. B. hier um 88,86 €) dann wird der übersteigende Betrag zu 40 % angerechnet (88,86 € x 40 = 35,54 €) Witwenrente - 35,54 €
Carolin Erdmannam 09.02.2016 | 10:27
Vielen Dank auch für Ihre Antwort, Magnus. Heißt das im Umkehrschluss, dass in diesem fiktiven Beispiel mit Eintritt in die Altersrente alle drei Renten, mithin - Witwenrente der Deutschen Rentenversicherung - Witwenrente der VBL - Regelaltersrente in vollem Umfang ohne Abzüge oder Anrechnungen ausgezahlt werden?
Carolin Erdmannam 09.02.2016 | 11:47
Lieber Charly, lieber Magnus, liebe(r) Experte/in: Herzlichen Dank für Ihre Hilfe und Ihnen alles Gute.
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