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grosse witwerrente ab 45 ...

von uwe6803.07.2008 | 21:02
1073 Ansichten
4 Antworten

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... guten tag zusammen ... ich habe mal folgende frage: meine frau und ich sind beide nach 1962 (ist wohl so ein stichjahr) geboren ... im februar 2006 starb sie nach einer schlimmen krankheit ... 1 1/4 jahre danach habe ich witwerrente beantragt und auch sogar teilweise rückwirkend bekommen ... dies alles geschah mit dem vermerk,dass die zahlung für 2 jahre befristet sei ... die bearbeiterin sagte bei antragsannahme, dass sich dass ändert wenn man das 45. lebensjahr erreicht hat ... da dies seit mai erreicht ist wüsste ich gern,ob ich etwas beantragen muss, oder mein anspruch schon abgegolten ist ... bedanke mich mit freundlichen grüssen

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 04.07.2008 | 09:29

In der Tat ist es so, dass berechtigte Witwen/Witwer nach geltendem Recht in jedem Fall ab dem 45. Lebensjahr Anspruch auf große Witwen-/Witwerrente haben. Bezogen sie bisher eine kleine Witwen-/Witwerrente, erfolgt die Bewilligung der großen Witwen-/Witwerrente zu diesem Zeitpunkt von Amts wegen (also ohne dass es hierzu eines Antrages bedarf). Bestand zuletzt jedoch kein Anspruch auf kleine Witwen-/Witwerrente (mehr), muss die Zahlung der großen Witwen-/Witwerrente von der Witwe/dem Witwer ausdrücklich beantragt werden.

3 Antworten

Rosannaam 03.07.2008 | 22:04
Hallo Uwe68, da Sie das 45. Lebensjahr im Mai vollendet haben, steht Ihnen ab 01.06.2008 die große Witwerrente zu. Diese wird NUR AUF ANTRAG gewährt, wenn zwischenzeitlich die kleine Witwerrente weggefallen ist. Also - umgehend die große Witwerrente beantragen! MfG Rosanna.
uwe68am 04.07.2008 | 16:01
ich bedanke mich ganz herzlich für die auskunft ... mit freundlichen grüssen uwe68
uwe68am 04.07.2008 | 16:02
ich bedanke mich ganz herzlich für die auskunft ... mit freundlichen grüssen uwe68
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