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Experten-Antwort

große witwerrente seit 2004

von jules100014.09.2019 | 10:20
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5 Antworten

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guten tag, meine frau starb 2004, verheiratet seit 1997, beide jahrgang 1966. unsere beiden kinder waren damals ein und drei jahre alt. meine frage lautet, ob ich nach dem 18. geburtstag meines jüngsten sohnes im jahre 2021 weiterhin die große witwerrente beziehen werde. Vielen Dank jules1000

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da im Jahre 2021 das 45. Lebensjahr bereits vollendet ist, sind weiterhin die Voraussetzungen für eine große Witwenrente gegeben.

MfG

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4 Antworten

Billeam 14.09.2019 | 11:14
Die große Witwenrente ist nicht befristet. Sie bekommen sie also bis an ihr Lebensende. Je nachdem wie hoch ihr Hinzuverdienst ist, kann sie aber gekürzt werden. Aber das sollte Ihnen ja bekannt sein.
Rente mit 70 (plus x?)am 14.09.2019 | 17:39
Nach jetzigem Rechtsstand können Sie die Renten (grosse Witwerrente) auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres jüngsten Kindes beziehen, da Sie an diesem Zeitpunkt das 45./47. Lebensjahr schon hinter sich gelassen haben werden. Zu beachten: Eine Einkommensanrechnung ist ggf. weiterhin vorzunehmen. Beachten Sie auch ferner, dass der Rentenanspruch bei zu hohem Einkommen nicht wegfällt, sondern nur ruht (keine Zahlung). Er kann also wieder aufleben, wenn das Einkommen entsprechend sinkt. Einkommensänderungen sind der DRV immer brav zu melden. Ich weiss allerdings nicht, was für ein Rentenrecht im Jahr 2021 gelten wird??? Googeln Sie mal "Rente mit 70", wie viele Beiträge erscheinen. Alles Beiträge von enorm wichtigen Leuten, die Sie abends bei den Maischbergers, Wills, Plasberg, Illners usw. bewundern können. Wird die Rente mit 67 angehoben, passierte das gleiche auch mit der Grenze 45/47 bei den Hinterbliebenenrenten.
Rente mit 70 (plus x?)am 14.09.2019 | 17:44
Zitat von Rente mit 70 (plus x?) anzeigenausblenden
guten tag, meine frau starb 2004, verheiratet seit 1997, beide jahrgang 1966. unsere beiden kinder waren damals ein und drei jahre alt. meine frage lautet, ob ich nach dem 18. geburtstag meines jüngsten sohnes im jahre 2021 weiterhin die große witwerrente beziehen werde. Vielen Dank jules1000
Nach jetzigem Rechtsstand können Sie die Renten (grosse Witwerrente) auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres jüngsten Kindes beziehen, da Sie an diesem Zeitpunkt das 45./47. Lebensjahr schon hinter sich gelassen haben werden. Zu beachten: Eine Einkommensanrechnung ist ggf. weiterhin vorzunehmen. Beachten Sie auch ferner, dass der Rentenanspruch bei zu hohem Einkommen nicht wegfällt, sondern nur ruht (keine Zahlung). Er kann also wieder aufleben, wenn das Einkommen entsprechend sinkt. Einkommensänderungen sind der DRV immer brav zu melden. Ich weiss allerdings nicht, was für ein Rentenrecht im Jahr 2021 gelten wird??? Googeln Sie mal "Rente mit 70", wie viele Beiträge erscheinen. Alles Beiträge von enorm wichtigen Leuten, die Sie abends bei den Maischbergers, Wills, Plasbergs, Illners usw. bewundern können. Wird die Rente mit 67 angehoben, passierte das gleiche auch mit der Grenze 45/47 bei den Hinterbliebenenrenten. -------------------------------------------------------------- Bein Wiederheirat fällt der Anspruch auf Witwerrente allerdings weg, dann nur Abfindung.
W°lfgangam 15.09.2019 | 19:41
Zitat von Rente mit 70 (plus x?) anzeigenausblenden
Ergänzend: Da der Versicherungsfall/Tod bereits eingetreten ist, wird auch in Zukunft das Recht zum Zeitpunkt des Todes (weiter) anzuwenden sein - und die aktuellen/damaligen Altersgrenzen für die Beurteilung/Bewilligung einer großen Witwerrente weiterhin maßgebend sein. Gruß w. PS: > Ich weiss allerdings nicht, was für ein Rentenrecht im Jahr 2021 gelten wird??? ...die Frau stirbt nicht erneut im Jahre 2021+ ;-)
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