Da im Jahre 2021 das 45. Lebensjahr bereits vollendet ist, sind weiterhin die Voraussetzungen für eine große Witwenrente gegeben.
MfG
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Da im Jahre 2021 das 45. Lebensjahr bereits vollendet ist, sind weiterhin die Voraussetzungen für eine große Witwenrente gegeben.
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guten tag, meine frau starb 2004, verheiratet seit 1997, beide jahrgang 1966. unsere beiden kinder waren damals ein und drei jahre alt. meine frage lautet, ob ich nach dem 18. geburtstag meines jüngsten sohnes im jahre 2021 weiterhin die große witwerrente beziehen werde. Vielen Dank jules1000Nach jetzigem Rechtsstand können Sie die Renten (grosse Witwerrente) auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres jüngsten Kindes beziehen, da Sie an diesem Zeitpunkt das 45./47. Lebensjahr schon hinter sich gelassen haben werden. Zu beachten: Eine Einkommensanrechnung ist ggf. weiterhin vorzunehmen. Beachten Sie auch ferner, dass der Rentenanspruch bei zu hohem Einkommen nicht wegfällt, sondern nur ruht (keine Zahlung). Er kann also wieder aufleben, wenn das Einkommen entsprechend sinkt. Einkommensänderungen sind der DRV immer brav zu melden. Ich weiss allerdings nicht, was für ein Rentenrecht im Jahr 2021 gelten wird??? Googeln Sie mal "Rente mit 70", wie viele Beiträge erscheinen. Alles Beiträge von enorm wichtigen Leuten, die Sie abends bei den Maischbergers, Wills, Plasbergs, Illners usw. bewundern können. Wird die Rente mit 67 angehoben, passierte das gleiche auch mit der Grenze 45/47 bei den Hinterbliebenenrenten. -------------------------------------------------------------- Bein Wiederheirat fällt der Anspruch auf Witwerrente allerdings weg, dann nur Abfindung.
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