Hallo Kraemer,
im Rahmen der Einkommensanrechnung bei der Hinterbliebenenrente wird Ihre gesetzliche Altersrente angerechnet. Die betriebliche Altersrente ist nicht mitzuzählen, da es sich um das bis zum 31.12.2001 geltende Hinterbliebenenrecht handelt, wonach Betriebsrenten noch nicht anzurechnen waren. Daher ist nur die Altersrente für die Einkommensanrechnung zu berücksichtigen.
Der ab 01.07.2012 geltende Freibetrag für die Einkommensanrechnung liegt bei mtl. 741,05 EUR in den alten Bundesländern und bei mtl. 657,89 EUR in den neuen Bundesländern.
Das bedeutet, dass der ab 01.07.2012 geltende Freibetrag von der Höhe der Altersrente noch nicht voll ausgeschöpft ist. Es wäre also ein Hinzuverdienst von ca. 300 EUR mtl. möglich (alte Bundesländer), ohne dass es zu einer Auswirkung auf die Hinterbliebenenrente kommt.
Zu Ihrer eigenen Altersrente dürfen maximal mtl. 400 EUR hinzuverdient werden, sofern Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben.
Ein Verdienst von mtl. 400 EUR würde jedoch zu einer Kürzung der Hinterbliebenenrente führen, da dann der Freibetrag (s.o.) bei Anrechnung der Altersrente und Anrechnung des Verdienstes überschritten würde.
Sofern Sie eine Beschäftigung aufnehmen, sollten Sie dies in jedem Fall schriftlich beim Rentenversicherungsträger angeben.