Hallo Ralf Rech,
der Rentenversicherungsträger kann einen Gründungszuschuß nur im Einzelfall aus gesundheitlichen Gründen zum Wiedereinstieg in das Erwerbsleben gewähren.
Sofern ein Gründungszuschuß für eine Selbständigkeit aus anderen Gründen beansprucht werden soll, wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Agentur für Arbeit. Diese wird dann prüfen, ob eine Förderung unter arbeitmarktlichen Gesichtspunkten möglich ist.