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Experten-Antwort

Gründungszuschuss

von Ralf Rech14.07.2011 | 13:32
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Aus gesundheitlichen Gründen darf ich seit ca. 2 Jahren meinen Beruf als Stuckateur nicht mehr ausüben. Von der LVA wurde mir Eingliederungshilfen in Form von Zuschüssen bis März 2012 zugesichert., eine 3monatige Integrationsmaßnahme war Pflicht. Ich selbst fand danach eine Arbeitsstelle, befristet auf 1 Jahr und gefördert von der LVA, als Projektleiter in einem gemeinnützigen Verein für Schwerbehinderte. Nach einem Jahr wurde das Projekt geschlossen. Ich beantragte die berufliche Selbstständigkeit im Hausmeisterservice und und den Gründungszuschuss bei der LVA. Dieser wurde abgelehnt, da ich nicht aus gesundheitlichen Gründen die Arbeitsstelle verloren hätte. Habe ich eine Chance den Zuschuss von der LVA zu bekommen? Ich bin 51 Jahre alt und habe sonst kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ralf Rech,

der Rentenversicherungsträger kann einen Gründungszuschuß nur im Einzelfall aus gesundheitlichen Gründen zum Wiedereinstieg in das Erwerbsleben gewähren.

Sofern ein Gründungszuschuß für eine Selbständigkeit aus anderen Gründen beansprucht werden soll, wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Agentur für Arbeit. Diese wird dann prüfen, ob eine Förderung unter arbeitmarktlichen Gesichtspunkten möglich ist.

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