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Experten-Antwort

Gründungszuschuss ohne ALG1

von EM-Rentner5518.09.2011 | 13:46
1422 Ansichten
5 Antworten

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Kann ich als Bezieher einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung einen Gründungszuschuss erhalten, auch wenn ich keinen Anspruch mehr auf ALG1 habe?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.09.2011 | 16:18

4 Antworten

-_-am 18.09.2011 | 19:05
In diesem Forum der Rentenversicherungsträger werden Fragen beantwortet, die im unmittelbarem Zusammenhang mit der Altersvorsorge stehen. Mit Ihrer Frage müssen Sie sich an die Bundesagentur für Arbeit wenden.
EM-Rentner55am 18.09.2011 | 19:22
Ich meine einen Gründungszuschuss als Maßnahme zur Teilhabe von der Rentenversicherung.
-_-am 18.09.2011 | 20:52
Mit einem von Ihnen erwähnten nicht bestehenden ALG1-Bezug hat Ihre Frage dann aber so rein gar nichts zu tun. Eine Förderung durch eine Existenzgründung für eine Selbständigkeit kommt im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) nur im Einzelfall in Betracht. Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn eine berufliche Eingliederung aus gesundheitlichen Gründen auf einem anderen Weg nicht erreichbar wäre. Desweiteren sind Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation darauf ausgerichtet, Sie dauerhaft leistungsgerecht neu einzugliedern und damit den Bezug einer Rente zu vermeiden. Nehmen Sie ggf. Kontakt mit dem Reha-Berater Ihres Rentenversicherungsträgers auf und lassen Ihren Fall individuell prüfen. Siehe Antwort hier: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_…
???am 19.09.2011 | 11:38
Für einen Anspruch auf Gründungszuschuss ist u.a. Voraussetzung, dass noch ein Alg I-Anspruch besteht. somit kann die DRV Ihnen keinen Gründungszuschuss gewähren.
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