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Experten-Antwort

Grund für die Ablehnung einer med.Reha

von Erstaunter Antragssteller05.07.2020 | 10:02
709 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Was ist denn das? Mir wird die medizinische Reha abgelehnt, weil ich nicht rehabedürftig bin. Laut Begründung sei ich gesund. Wie passt das mit der Einschätzung der Knappschaft zusammen, das ich auf dauer voll erwerbsgemindert sei? Da passt doch was nicht zusammen, oder?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Erstaunter Antragsteller,

nicht rehabedürftig zu sein, bedeutet nicht, dass Sie nach Einschätzung der DRV gesund sind.

Für die Kostenübernahme einer Reha-Maßnahme durch die DRV ist es notwendig, dass die persönlichen Voraussetzungen gem. § 10 SGB VI erfüllt werden. Grob gesagt, sind diese erfüllt, soweit eine verminderte Erwerbsfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen besteht, bzw. die Erwerbsfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen erheblich gefährdet wird und diese Verminderung oder Gefährdung der Erwerbsfähigkeit mit Hilfe der Reha-Maßnahme verbessert oder abgewendet werden kann.

Sie haben geschrieben, dass Sie bereits voll erwerbsgemindert sind. Soweit festgestellt wurde, dass bereits eine volle Erwerbsminderung auf Dauer oder Zeit besteht und dieser mit Hilfe einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation nach Einschätzung des sozialmedizinischen Dienst des Hauses der für Sie zuständigen DRV aktuell nicht verbessert werden kann, besteht aktuell kein Rehabedarf. Ziel der medizinischen Reha ist es schließlich, dass Sie nach Abschluss der Reha wieder auf den allg. Arbeitsmarkt eingesetzt werden können (bzw. nach Ender einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit). Bei Vorlage einer vollen Erwerbsminderung ist dies jedoch nicht möglich. Die DRV ist daher für die Kostenübernahme einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation nicht zuständig.

Soweit dies Ihrerseits noch nicht erfolgt ist, können Sie jedoch einen Antrag auf Rente wg. Erwerbsminderung (Zeit-/Dauerrente) bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger stellen.

Für die Kostenübernahme einer Reha während Zeiten voller Erwerbsminderung ist dagegen Ihre Krankenkasse zuständig.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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8 Antworten

Studentam 05.07.2020 | 10:10
Wenn Sie voll EM sind und eine Reha diesen Umstand nicht beseitigen kann oder auch nur verbessern, sind Sie nicht rehabedürftig. Aus Spass an der Freude und um mal rausgekommen gibt es keine Reha. Diese hat immer ein Ziel. Und wenn das Ziel der Beseitigung der EM oder deren Verbesserung nicht erreicht werden kann, dann gibt es keine von der DRV. Dann ist mit wenigen Ausnahmen nur die KK die Unfallversicherung oder ein anderer Sozialleistungsträger zuständig.
KSCam 05.07.2020 | 12:07
Das muss kein Widerspruch sein, es gibt viele EM Rentner die keine Reha benötigen..... Die Notwendigkeit einer Reha (vielleicht nicht über die DRV sondern Ihre Krankenkasse), sollten Ihnen Ihre Ärzte begründen. Vielleicht lassen sich Ihre Leiden auch ganz normal ambulant behandeln, etc.
KSC Ergänzungam 05.07.2020 | 12:10
dass eine Reha abgelehnt wird mit der Begründung "Sie sind gesund" glaube ich nicht. So steht es sicher nicht imn Bescheid! Das ist garantiert nicht der Text der Ablehnung sondern die laienhafte Interpretation des Antragsstellers.
Sonjaam 05.07.2020 | 16:27
Bei meiner Tochter wurde auch aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt. Ihre gesundheitlichen Probleme wären kein Grund für eine Reha. Sie wäre gesund genug zum arbeiten. Ein Witz, den keiner der behandelnden Ärzte verstanden hat. Sie sollte wegen zahlreicher gesundheitlicher Probleme, nachdem sie aus ein- und denselben schweren gesundheitlichen Problemen innerhalb von 5 Jahren nur 2 Schuljahre abschließen konnte und ansonsten krank über Wochen/Monate zu Hause war oder jeweils über Monate in Kliniken. Die Reha sollte dafür sorgen, dass sie in die Lage versetzt wird, eine Ausbildung zu machen, ohne ständig auszufallen.
Fraukeam 06.07.2020 | 06:07
Vielleicht steckt dahinter die Frage, wer zuständig ist. Sollten Sie voll erwerbsgemindert sein auf Dauer, ist nicht die Rentenversicherung Träger der Maßnahme, sondern Ihre Krankenkasse. Ebenfalls wenn Sie Altersrentner sind. Geht es aber genau darum, mit einer Reha eine drohende Erwerbsminderung zu verhindern, dann Antrag bei der Rentenversicherung stellen. Da Sie ausdrücklich schreiben von medizinischer Reha, vermute ich eher, dass es um eine Maßnahme der Krankenkasse geht? In diesem Falle gelten allerdings strengere Voraussetzungen. Nicht jeder chronisch Kranke würde gesundheitlich von einer stationären Reha mehr proftieren als von ambulanten Terminen. Selbstverständlich sollte sie aber sein nach akuten Ereignissen.
Rechtswahreram 06.07.2020 | 04:24
Wenn Sie nicht einverstanden sind mit dem Bescheid, dann können sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Ablehnung Widerspruch einlegen. Sollte der auch abgelehnt werden, dann steht ihnen der Rechtsweg vor der Sozialgerichtsbarkeit offen.
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